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ÖGB für allgemeine Pflege-Amnestie

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Ein ungewöhnlichen Vorschlag in der Pflege-Debatte kommt vom ÖGB: Eine Amnestierung von derzeit illegalen Pflegern und Auftraggebern, wenn sie sich bei der Unfallversicherung melden.

Mit den Meldungen soll eine Bedarfserhebung möglich werden. Bis zu einer Dauerlösung sollten die derzeit illegal Beschäftigten weiterarbeiten dürfen unter der Voraussetzung, dass sie von den Arbeitgebern zumindest unfallversichert werden.

Grundsätzliches Ziel des ÖGB mit dieser Aktion ist es, auf diesem Weg zu eruieren, wie viele Fachkräfte, Pflegehelfer und Haushaltshilfen zur Abdeckung des Bedarfs benötigt werden. Im Anschluss müssten die geeigneten arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für Hauskrankenpflege geschaffen und die Finanzierung – mit Unterstützung der öffentlichen Hand – sichergestellt werden.

Auch eine Lockerung der Übergangsfristen am Arbeitsmarkt in diesem Bereich schließt der Gewerkschaftsbund nicht aus, allerdings mit Einschränkungen. Erst wenn der Bedarf bekannt und Pflege zu legalen und leistbaren Bedingungen möglich sei, werde sich herausstellen, ob am österreichischen Arbeitsmarkt genügend Arbeitskräfte zur Abdeckung dieses Bedarfs vorhanden seien: „Wenn das nicht der Fall ist, bekennt sich der ÖGB dazu, den Mehrbedarf in diesem Bereich durch zusätzliche ausländische Arbeitskräfte abzudecken.“

Eine ad-hoc-Lösung noch dazu unter Wahlkampf-Druck lehnt der ÖGB ab. Zuerst müsse eine ordentliche Bedarfserhebung durchgeführt werden, weshalb bei der Meldung des derzeit illegalen Dienstverhältnisses auch beispielsweise die nähere Gestaltung der Tätigkeit (Art der Pflege, Vertragsgestaltung, Arbeitszeit, Entlohnung) angegeben werden sollte. Danach würde – im Fall einer Unfallversicherung der Arbeitskraft – eine Garantie ausgestellt, dass für die Vergangenheit und z.B. für ein weiteres Jahr von einer Bestrafung abgesehen wird.

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