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ÖGB fordert Lohnsteuersenkung zum 1. Mai

Der ÖGB hat in seinem Maiaufruf die Forderung nach einer Lohnsteuersenkung bekräftigt. ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer verwies darauf, dass die Arbeit immer höher besteuert werde, während der Anteil der Unternehmenssteuern weiter absinke.

Daher sei eine Entlastung für Arbeitnehmer und Familien überfällig. Die Lohnerhöhung dürfe nicht von der Inflation “weggefressen” werden.

Hundstorfer drängt auch auf eine zügige Reform des Gesundheitssystems, damit das hohe Niveau der medizinischen Versorgung weiterhin für alle verfügbar und leistbar bleibt. Notwendig sei eine bessere Koordination und eine Finanzierung aus einer Hand. Man müsse sicherstellen, dass keine zusätzlichen Belastungen und neuen Selbstbehalte auf die Patienten zukommen.

Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer erinnerte zum 1. Mai an den Kampf gegen die “working poor”. Es könne nicht sein, dass die so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnisse langsam normal werden. “Immer weniger Menschen haben einen unbefristeten Vollzeitarbeitsplatz mit regelmäßiger Arbeitszeit und voller arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung.” Unternehmen sparen Kosten durch Werkverträge mit einer Scheinselbständigkeit, freie Dienstverträgen als versteckten Anstellungsverhältnissen oder gänzlich unbezahlte Praktika.

“Auch wenn freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer seit 1. Jänner 2008 arbeitslosen- und krankenversichert, also sozialversichungsrechtlich Angestellten gleichgestellt sind, in der Regel führt das dazu, dass die Mehrkosten auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden. Noch immer fehle die arbeitsrechtliche Gleichstellung, es gibt keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, auf Sonderzahlungen, keinen kollektivvertraglich gesicherter Mindestlohn”, so Weidenholzer: “1.000 Euro brutto Mindestlohn für einen Vollzeitarbeitsplatz mögen ja schön und gut sein, helfen aber all jenen nicht, die Teilzeit arbeiten oder sonst prekär beschäftigt sind.” Die Volkshilfe fordert daher zum Tag der Arbeit eine Mindestsicherung für alle Menschen, deren Höhe nicht unter der Armutsgefährdungsschwelle von derzeit 900 Euro liegen darf.

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