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Gaugg-Nachfolger dürfte 8.000 € verdienen

In der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat man sich auf das Prozedere für die Nachfolge von Reinhart Gaugg als stellvertretenden Generaldirektor verständigt.

Wie Generaldirektor Ewald Wetscherek auf Anfrage der APA berichtete, wird ein Komitee mit Vertretern aller drei Fraktionen zunächst die Bewerbungen sichten und dann die geeignetsten Kandidaten einem Hearing unterziehen. Anschließend soll die Wahl des Gaugg-Nachfolgers im Überleitungsausschuss erfolgen. Dienstantritt wäre vermutlich 1. Oktober. Der Monats-Verdienst für den neuen Generaldirektor-Vize dürfte knapp 8.000 Euro betragen.

Dies ergibt sich aus der Ausschreibung, die am Mittwoch in der Presse publik gemacht wurde. Demnach wird der künftige Generaldirekor-Vize entsprechend den Bestimmungen der so genannten Dienstordnung A angestellt. Dies wiederum reiht ihn in die höchst mögliche Gehaltsstufe ein. Laut Wetscherek würde dies bei einem 48- bis 52-Jährigen angesichts der anzurechnenden Vordienstzeiten eine Summe von rund 8.000 Euro brutto pro Monat ausmachen.

In diesem Zusammenhang ist es möglich, dass, wie schon bei Gaugg, das Thema Sondervertrag auf den Tisch kommt. Denn bei Personen außerhalb der Pensionsversicherung können laut Kollektivvertrag beispielsweise bei einem 48-Jährigen nur bis zu maximal fünf Jahre an Vordienstzeiten angerechnet werden. Für alles was darüber hinausgeht ist ein Sondervertrag notwendig, den der Hauptverband der Sozialversicherungsträger genehmigen muss. Egal ob Sondervertrag oder nicht, definitiv wird der Gaugg-Nachfolger die schwierige B-Prüfung entweder vorweisen oder innerhalb von drei Jahren ablegen müssen.

Als weitere Voraussetzungen für den Posten werden in der Ausschreibung besondere Erfahrungen in vergleichbaren Leitungs- und Managementfunktionen sowie umfassende Kenntnisse der maßgebenden Rechtsnormen und Organisationsstrukturen der Sozialversicherung verlangt. Zudem soll der Bewerber u.a. gute Führung-, Team- und Organisationsfähigkeiten sowie hohes Durchsetzungsvermögen vorweisen können.

„Eingeladen“ sind die Bewerber überdies, die Geschäftsfelder anzuführen, für die sie sich als besonders geeignet erachten. Dabei wäre Wetscherek durchaus auch bereit, eigene Aufgabenfelder zur Disposition zu stellen und dafür andere zu übernehmen. Wenn etwa ein Kandidat in der Informatik besonders kompetent sei, wäre es durchaus möglich, hier einen Wechsel der Kompetenzen zwischen Generaldirektor und Stellvertreter vorzunehmen.

Den geeignetsten Kandidaten herauszufinden obliegt in erster Linie dem so genannten Bewerbungskomitee. Diesem gehören die Fraktionsführer Wolfgang Katzian (S), Brigitte Engelhardt (V) und Martin Graf (F), der Obmann des Überleitungsausschusses, Karl Haas (S), sowie der VP-Arbeitnehmervertreter Rudolf Habeler (V) an. Sie werden unter Einbeziehung Wetschereks die geeignetsten Interessenten ausfiltern und dann in einem Hearing abklopfen. Externe Berater werden diesmal nicht zugezogen, da es keinen entsprechenden Wunsch der Aufsichtsbehörde gebe, wie Wetscherek betont.

Offen ist, ob danach eine Reihung vorgenommen wird und nur über den Bestgereihten im Überleitungsausschuss nochmals abgestimmt wird oder ob mehrere Kandidaten sich einer Kampfabstimmung stellen müssen. Klar ist allerdings, dass die Koalition mit ihrer Mehrheit von 8:7 (6 V, 2 F contra 7 S) einen Wunschbewerber durchsetzen könnte.

Weiter ausständig ist übrigens die Bestätigung Wetschereks durch das Sozialministerium. Ressortchef Herbert Haupt (F) will diese von einem Gutachten abhängig machen, ob die Funktion Wetschereks in der PVA mit Aufsichtsrat-Tätigkeiten u.a. in der Uniqa vereinbar ist. Ebenfalls noch beeinsprucht von der Aufsichtsbehörde ist die umstrittene Geschäftseinteilung, was für Wetscherek die derzeitige Arbeit in der Pensionsversicherungsanstalt zu einem „Ritt auf dünnem Eis“ macht.

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