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Gasgesetz in der Begutachtung

Bregenz – Der Entwurf eines geänderten Gasgesetzes liegt bis Mittwoch, 10. September 2008 zur Begutachtung auf. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger kann bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung sowie im Internet auf www.vorarlberg.at den Gesetzestext einsehen und Änderungsvorschläge machen.

Durch diese Gesetzesänderung soll anstelle der derzeit vorgesehenen Frist von fünf Jahren für die wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen grundsätzlich eine Überprüfungsfrist von sechs Jahren festgelegt werden.

Bei unwesentlichen Mängeln soll anstelle der unverzüglichen Behebung im Prüfungsbefund eine längere Frist zur Mängelbehebung festgelegt werden können. Weiters sollen mit dieser Novelle die Regelungen über die Befugnis zur Ausstellung des Prüfungsbefundes geändert werden.

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