Gas und Atomkraft als nachhaltig eingestuft: Österreich beruft gegen Entscheidung
Nach eingehender rechtlicher Prüfung dieses Urteils habe die Bundesregierung entschieden, ein Rechtsmittel zu erheben, teilte das Umweltministerium am Donnerstag mit.
"Atomkraft als nachhaltig zu klassifizieren ist ein Irrweg"
"Atomkraft als nachhaltig zu klassifizieren ist ein Irrweg und widerspricht dem Grundgedanken der Taxonomie. Daher gehen wir diesen weiteren rechtlichen Schritt", betont Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) laut Aussendung. "Wir setzen uns weiterhin entschieden dafür ein, dass europäische Regelwerke tatsächlich den Ausbau erneuerbarer Energiequellen fördern." Die Taxonomie-Verordnung hat vor allem Bedeutung für die Finanzbranche, weil dadurch festgelegt wird, welche Investitionen als "grün" gelten können.
Das Rechtsmittel stützt sich den Angaben zufolge vor allem darauf, dass das Gericht aus österreichischer Rechtssicht einen falschen Prüfungsmaßstab angewendet habe und die angefochtene Verordnung unter Verletzung wichtiger Verfahrensregeln zustande gekommen sei. Außerdem sieht Österreich einen Verstoß gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, da die Verordnung grundlegende Fragen des Politikbereichs regle. Darüber hinaus ist Österreich der Auffassung, dass mehrere Bestimmungen der Taxonomie-Verordnung verletzt wurden.
(APA/Red)