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Gabriela Schwarz als neue Volksanwältin angelobt

Neue Volksanwältin Gabriela Schwarz vom Bundespräsidenten angelobt.
Neue Volksanwältin Gabriela Schwarz vom Bundespräsidenten angelobt. ©APA/TOBIAS STEINMAURER
Die neue Volksanwältin Gabriela Schwarz ist am Montag von Bundespräsident Alexander Van der Bellen in Wien angelobt worden.

Sie folgt auf den in die steirische Landesregierung gewechselten Parteikollegen Werner Amon. Schwarz ist ehemalige ÖVP-Vizegeneralsekretärin und war zuvor ORF-Journalistin im Burgenland.

Schwarz als neue Volksanwältin angelobt

Van der Bellen gratulierte der neuen Volksanwältin und betonte: "Mit ihrer Angelobung treten sie zugleich auch den Vorsitz in der Volksanwaltschaft an." Dieser wechselt jedes Jahr Ende Juni. Schwarz würde Verantwortung für eine der "bedeutendsten Bürgerschutzeinrichtungen" des Landes übernehmen. Die Volksanwaltschaft habe bei ihrer Gründung 1977 zu einer der ersten Ombudseinrichtungen weltweit gezählt, hob der Bundespräsident hervor.

Inzwischen widme man sich nicht nur möglichen Missständen in der Verwaltung, sondern es seien immer wieder neue Aufgaben dazugekommen. So sei die Volksanwaltschaft inzwischen auch die Hüterin der Menschenrechte bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, erläuterte Van der Bellen.

Schwarz, die mit dem Dienstag in die neue Funktion wechseln wird, legte den Amtseid in Anwesenheit von Familienmitgliedern und Volksanwalt Walter Rosenkranz - der zuletzt den Vorsitz führte - ab. "Es ist mir eine große Ehre", versicherte sie. Vom Nationalrat war Schwarz am Freitag gewählt worden. Sie erhielt sie dafür die Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der NEOS. Die pinke Fraktion übte Kritik an der ihrer Ansicht nach "freihändigen Bestellung" durch die ÖVP.

Verzögerung bei der Angelobung am Montag

Eine kleine Verzögerung gab es in Sachen Angelobung. Diese hätte bereits am Montagvormittag über die Bühne gehen sollen. Doch am Ende der Nationalratssitzung am Freitag war vergessen worden, das amtliche Protokoll zu verlesen. Daher musste dieses einen Arbeitstag in der Parlamentsdirektion zur Kontrolle aufliegen - etwa um mögliche Fehler zu korrigieren. Der Arbeitstag endete um 16.00 Uhr, danach stand dem Amtseid nichts mehr im Wege.

(APA/Red)

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