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"FW": Feuerwehren bekommen einheitliche Kennzeichenbuchstaben

Die österreichischen Feuerwehren bekommen einheitliche Kennzeichenbuchstaben.
Die österreichischen Feuerwehren bekommen einheitliche Kennzeichenbuchstaben. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Anstatt der üblichen Ortsbezeichnung sollen die österreichischen Feuerwehren die einheitliche Kennzeichenbuchstaben FW bekommen. Außerdem soll das Landeswappen durch das Feuerwehr-Korpsabzeichen ersetzt werden.

Österreichische Feuerwehren sollen die einheitlichen Kennzeichenbuchstaben FW anstatt der üblichen Ortsbezeichnung sowie das Feuerwehr-Korpsabzeichen anstelle des Landeswappen bekommen. Das sieht eine Kraftfahrgesetz-Novelle vor, die Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) am Freitag in Begutachtung schickt. Außerdem sollen Motorräder, Mopeds und Co. dem Pickerl-Intervall von Pkw angeglichen werden.

Post verliert Sachbereichskennzeichen PT

Staatliche Institutionen wie Polizei, Bundesheer oder Justizwache haben alle sogenannte Sachbereichskennzeichen – PB, BH oder JW. Künftig sollen diese auch Feuerwehren – inklusive der zahlreichen Freiwilligen – erhalten. “Sie leisten im Land einen enorm wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit”, betonte Hofer. “Die eigenen Kennzeichen waren ein Wunsch, den ich gerne erfüllt habe”, sagte er. Der Tausch der Kennzeichentafeln soll nach den Plänen des Ministers weniger als 25 Euro kosten und freiwillig sein.

Die Post wiederum verliert mit der Gesetzesänderung ihr Sachbereichskennzeichen PT. Auch die “Fiktion des dauernden Standortes Wien für Fahrzeuge der Post” wird gestrichen.

Motorräder, Mopeds und Co. werden dem Pickerl-Intervall der Pkw angeglichen

Geändert wird auch das Begutachtungsintervall für Fahrzeuge der Klasse L, also Motorräder, Quads, Mopeds und Motorfahrräder. Müssen diese derzeit jährlich zur Paragraf-57a-“Pickerl”-Überprüfung, wird dies an die Regelung für Pkw angeglichen. Hier gilt bereits seit 2002 die 3-2-1-Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. “Es hat sich gezeigt, dass die Anpassung an Pkw durchaus sinnvoll ist. Die Qualität neuer Motorräder und Quads lässt so eine Maßnahme guten Gewissens zu”, meinte Hofer.

Eine Erleichterung soll die Novelle für Einzelunternehmer bringen. Bei deren Firmenfahrzeugen ist es derzeit so, dass als dauernder Standort des Fahrzeugs der Hauptwohnsitz maßgebend ist. Das führt zu Problemen, wenn der Standort der Firma und der Hauptwohnsitz des Einzelunternehmers nicht ident sind. Einzelunternehmer sollen sich künftig aussuchen können, ob sie den Firmensitz oder den Wohnsitz als Ort der Zulassung wählen.

Einheitliche Kennzeichenbuchstaben: Änderungen sollen im Herbst in Kraft treten

Die Begutachtungsfrist der 37. KFG-Novelle beträgt vier Wochen. Die Änderungen sollen noch im Herbst in Kraft treten.

(APA/Red)

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