Fußgänger attackiert Autofahrer - Ein Jahr Haft
Das konnte das Opfer aber abwehren, also befanden die Geschworenen, es handle sich um schwere Körperverletzung. Das Urteil lautete auf ein Jahr unbedingte Haft und ist nicht rechtskräftig. Weil ein Autofahrer ihn und seine Freundin beinahe angefahren hätte, ist ein Steirer im April völlig ausgerastet: Er ging auf den Lenker los, versetzte ihm Fußtritte und soll mit einem Messer in der Hand auf seinen Kontrahenten losgegangen sein.
Verschiedene Zeugenaussagen
Der 28-Jährige war zusammen mit seiner Freundin bei Rot über die Straße gegangen. Ein Autolenker konnte gerade noch bremsen, was folgte, war der Austausch wenig freundlicher Handzeichen. Das brachte den Fußgänger so in Rage, dass er auf den Fahrer des Pkw losging. Was dann genau geschah, darüber existieren mehrere Varianten – und zwar ungefähr so viele, wie es Zeugen gibt. Laut Anklage soll der Heißläufer zunächst seinen Gegner getreten haben, bevor er ein Messer zückte und damit sein Gegenüber bedrohte. Der andere konnte den Angriff abwehren, es passierte weiter nichts.
Angeklagter leugnet Mordversuch
Doch bei der ersten Verhandlung wegen dieses Vorfalls – damals ging es noch um versuchte Körperverletzung – entschied der Richter, das sei eher ein Mordversuch gewesen. Also wurde die Geschichte nun vor einem Geschworenensenat neu aufgerollt. Der Angeklagte ist seit dem 14. Lebensjahr drogenabhängig, die Gutachterin beschied ihm aber Zurechnungsfähigkeit. “Ich hab’ mich so geschreckt, weil ich gedacht habe, meine Freundin ist vom Auto gestreift worden”, versuchte der Angeklagte sein Ausrasten zu erklären. Dass er mit dem Messer auf den Lenker losgegangen ist, leugnete er aber vehement. “Ich habe nie eine Stichbewegung ausgeführt”, sagte er.
Opfer erlitt psychischen Schaden
Der medizinische Sachverständige erklärte ausführlich, welche Verletzungen durch einen möglichen Stich entstehen hätten können und dass das Opfer daran durchaus hätte sterben können. Tatsächlich kam es aber nicht einmal zu einem Kratzer, also blieb dieses Gutachten im Bereich der Theorie. Schwerer wog da schon die Einschätzung im psychiatrischen Gutachten, dass bei dem Angeklagten eine “Anhäufung aller negativen Prognosekriterien” zu finden seien.