Fußfessel künftig auch bei längeren Haftstrafen möglich

Künftig soll die Fußfessel bereits bei bis zu 24 Monaten Reststrafe beantragt werden können. Bislang war dies nur bei maximal zwölf Monaten möglich. Die Maßnahme ist Teil des Budgetbegleitgesetzes.
Resozialisierung und Systementlastung im Fokus
Laut Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) zielt die Reform auf mehrere Ebenen ab: "Mit der Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests und den neuen Regeln für die bedingte Entlassung schaffen wir dreierlei: einen Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts, zur Entlastung der Belegung der Gefängnisse und zur besseren Resozialisierung."
Verurteilte sollen künftig bereits in der Aufforderung zum Strafantritt auf die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests hingewiesen werden. Ein Antrag kann sofort gestellt werden, der Haftantritt wird bis zur Entscheidung aufgeschoben.
Kein Hausarrest bei schweren Gewaltdelikten
Von der Maßnahme ausgenommen bleiben Straftäter, die wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte verurteilt wurden. Für zugelassene Fußfesselträger sollen künftig jedoch erweiterte Bewegungsmöglichkeiten im Freien bestehen.
Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für den elektronisch überwachten Hausarrest sollen künftig auch Sozialarbeiter der Organisation "Neustart" mitwirken. Zudem ist eine amtswegige Prüfung für den Einsatz im Entlassungsvollzug vorgesehen.
Lockerung bei bedingter Entlassung
Auch bei der bedingten Entlassung sind Änderungen geplant: Derzeit kann eine Entlassung aus rein generalpräventiven Gründen – etwa zur Abschreckung potenzieller Täter – verweigert werden. Künftig soll dies nicht mehr möglich sein, wenn der oder die Verurteilte die Hälfte der Haftstrafe, aber noch nicht zwei Drittel verbüßt hat. Ausschlaggebend sollen dann ausschließlich individuelle Rückfallrisiken sein. Über Entlassungen bei längeren Freiheitsstrafen sollen Senate aus Berufs- und Laienrichtern entscheiden.
Neue Sicherheitsregeln in Justizanstalten
Ergänzend zur Reform des Strafvollzugs plant das Justizministerium weitere Maßnahmen in den Justizanstalten. So soll ein generelles Handyverbot für Insassen gelten, Ausnahmen sind nur bei dienstlicher Notwendigkeit oder expliziter Genehmigung vorgesehen. Außerdem wird die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Störsendern geschaffen.
Zur Erhöhung der Sicherheit sollen Justizwachebeamte künftig mit Bodycams und zusätzlichen Einsatzmitteln wie Tasern oder Pfefferspray ausgestattet werden können.
(APA/Red)