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Fußballverband bestätigt kein Aufstiegsrecht für Bizau und Meiningen

Bizau darf nicht aufsteigen
Bizau darf nicht aufsteigen ©Luggi Knobel
In einer Stellungnahme vom Vorarlberger Fußballverband begründet das Präsidium die Gründe warum Bizau und Meiningen nicht in die Vorarlbergliga aufsteigen dürfen.

Das Präsidium des Vorarlberger Fußballverbandes hat in seiner Sitzung vom 15. 5. 2018 die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen für die Teilnahme an der Vorarlbergliga 2018/2019 der Vereine FC Langenegg, FC Bizau und SK Meiningen behandelt.

Diese Ausnahmegenehmigungen sind notwendig, da die betreffenden Vereine derzeit die vorgeschriebene Mindestplatzgröße von 90 m (Länge) und 60 m (Breite) unterschreiten. Bei allen drei Vereinen ist die vorgeschriebene Platzbreite nicht vorhanden.

Nach sehr langer und intensiver Diskussion und Abwägung aller Fakten hat das Präsidium des VFV nachstehende Beschlüsse gefasst:

Dem FC Langenegg wird die Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme an der Vorarlbergliga in der Saison 2018/2019 erteilt.

Die Anträge des SK Meiningen und FC Bizau werden abgelehnt. Voraussetzung wäre bei diesen beiden Vereinen ohnehin der Aufstieg aus der Landesliga gewesen.

Beschluss der Gemeinde Langenegg

Begründet wurden diese Entscheidungen mit der Tatsache, dass vom Verein FC Langenegg bereits ein Gemeindebeschluss zur Vergrößerung des Spielfeldes vorliegt und diese Arbeiten spätestens im Sommer in Angriff genommen werden. Der Verein hat jedoch bis 15. 6. 2018 einen Ausweichplatz namhaft zu machen, der die „Mindestanforderungen für die Regionalliga“ erfüllt. Die Heimspiele sind dort, bis zur Fertigstellung der Sportanlage, zu absolvieren.

Der SK Meinigen bzw. die Gemeinde Meiningen hat in seinem Ansuchen lediglich eine Erweiterung in den nächsten Jahren in Aussicht gestellt. Dies war jedoch für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu wenig stichhaltig.

Bizau kann Fußballfeld nicht vergrößern

Der FC Bizau kann aufgrund der geographischen Möglichkeiten (Hangverbauung, Wildbach) keine Erweiterung an derzeitigen Standort durchführen. Ein Standortwechsel bzw. ein Wechsel der Spielstätte kommt für den Verein und auch für die Gemeindeverantwortlichen nicht in Frage. Deshalb war auch dieser Antrag abzulehnen.

Die angedachte Neuausrichtung der Regionalliga (3. Leistungsstufe) wurde hier ebenfalls in die Entscheidungsfindung eingebunden. Sollte hier eine Eliteliga Vorarlberg eingeführt werden, wären auch dort die „Mindestanforderungen Infrastruktur Regionalliga“ zu erfüllen (dann allerdings nicht mehr für die Vorarlbergliga).   Bei der Beibehaltung der derzeitigen Ligenstruktur auch in der Saison 2019/2020 (Regionalliga-West und Vorarlbergliga) kann es für die  4. Leistungsstufe (Vorarlbergliga) keine Ausnahmegenehmigungen bei Nichterfüllung der „Mindestanforderungen Infrastruktur Regionalliga“ geben. Die teilnehmenden Vereine der Vorarlbergliga müssen die Voraussetzungen für einen möglichen Aufstieg in die Regionalliga-West erfüllen.

Mit den besten Sportgrüßen  VORARLBERGER FUSSBALLVERBAND Dr. Horst Lumper, Präsident Horst Elsner, Geschäftsführer

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