Insgesamt 165 Rapid-Anhänger waren damals nach einem Heimspiel gegen Mattersburg zum Westbahnhof marschiert, um von einer Auswärtspartie in Linz heimkehrende Austria-Fans in Empfang zu nehmen. Die im anschließenden Prozess verhängten, zum Großteil auf Bewährung bedingt nachgesehenen Strafen, wurden keiner Reduktion für zugänglich befunden. Alle Berufungen wurden als unbegründet verworfen.
Prozess zieht sich in die Länge
Einer der damaligen Rädelsführer, der wie der ehemalige Ultras-Capo Oliver P. eine 14 monatige Haft erhalten hatte, blieb der Verhandlung im Justizpalast fern. Gegen ihn muss damit zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, ob es beim festgelegten Strafausmaß bleibt. In einem weiteren Fall hatte sich das Rechtsmittel des Berufungswerbers erübrigt, da dieser – eine Randfigur in dem Verfahren – mittlerweile verstorben ist.