Fußach lehnt Handelswidmung ab

hatten sich die Fußacher Mandatare beiihrer Sitzung am 8. April mit dem Antrag der ZIMA zu befassen, drei insgesamt rund 4.000 m2 große Grundstücke an der L202 nahe der Gemeindegrenze zu Höchst umzuwidmen. Noch gehören die drei Grundstücke (Gst. 1592, 1593, 1594) einem privaten Besitzer. Für Diskonter ist die Fläche etwas zu klein, wie erste Besprechungen ergaben. Es fehlen die erforderlichen Parkplätze.
Jetzt hat die ZIMA im Auftrag des Grundbesitzers einen entsprechenden Antrag gemäß § 15 des Raumplanungsgesetzes gestellt. Der Fußacher Bürgermeister LAbg. Ernst Blum dazu: „Mit dem Ansuchen wurde bereits der Unabhängige Sachverständigenrat befasst. Er hat sich klar dafür ausgesprochen, die derzeitige Widmung als Baumischgebiet beizubehalten.” Dieser Empfehlung ist die Gemeindevertretung bei ihrer Sitzung gefolgt. Lediglich 4 Mandatare stimmten für den Antrag auf Umwidmung, 20 sprachen sich dagegen aus.
Die Gewerbebrache zwischen der Bonigstraße und dem Neugrütt war einst Tankstelle, dann Autohandel und Reparaturwerkstätte. Auch ein Döner-Stand fand für etliche Jahre darauf Platz. Inzwischen wartet das Gelände auf eine sinnvolle Nutzung zu einem vertretbaren Preis.