Fußach: Gespräch statt Anzeige

„Die Fußacherinnen und Fußacher pflegen überwiegend gute Nachbarschaft. Deshalb gehören in unserer Gemeinde Klagen über Ruhestörungen zu den großen Ausnahmen. So soll es auch bleiben“, betont Bürgermeister Blum.
Aus diesem Grund habe die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit (19 von 24 Stimmen) den Antrag abgelehnt, eine Lärmverordnung samt Strafandrohung zu beschließen.
In einer solchen Verordnung müsste ganz eindeutig festgelegt werden, was wann alles verboten ist. Das trägt kaum dazu bei, gute Nachbarschaft zu fördern. Ernst Blum: „Es würde ganz im Gegenteil Tür und Tor für Denunziantentum und anonyme Anzeigen geöffnet.“
Mittagspause – Abendruhe
In Fußach suchen Nachbarn untereinander das Gespräch, wenn einmal laute Tätigkeiten erforderlich sind. Ebenso selbstverständlich ist, dass etwa bei Gartenarbeiten mit Motorgeräten, beim Sägen und Hämmern eine ortsübliche Mittagspause ebenso eingehalten wird wie die Abendruhe.
Reden statt anzeigen
Wird es beispielsweise bei einem Gartenfest zu später Stunde laut, so ist eine freundliche Bitte um mehr Ruhe wirksamer als eine Anzeige. Immerhin möchte man auch in Zukunft möglichst gut miteinander auskommen.
Die meisten Menschen wissen ziemlich genau, ob etwa in der Nachbarschaft kleine Kinder daheim sind, die Schlaf benötigen. Das gilt auch in einem Krankheitsfall. Gerade solche Situationen lassen sich aber durch eine Verordnung mit festgeschriebenen Tageszeiten nicht erfassen. Und die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist bereits über das Gesetz (ABGB) geregelt.
Der Fußacher Bürgermeister: „Wir möchten weiterhin Vorbildgemeinde sein, wenn es darum geht, ohne neue Gesetze und zusätzliche Verordnungen ein geordnetes Miteinander und gute Nachbarschaften zu pflegen.“
Miteinander wird betont
Der Beitrag in den Bürgerinformationen fasst zusammen: „Ein gutes, verständnisvolles Miteinander in unserer Gemeinde kommt auch ohne weitere Bestimmungen und strafrechtliche Verordnungen aus. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir das in unserer Gemeinde alle können – so wie bereits bisher.“