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Für Tod mitverantwortlich

Günther Kaufmann ist nach Ansicht des Münchner Landgerichts trotz der Verurteilung eines Berliner Räubertrios für den tödlichen Überfall auf seinen Steuerberater mitverantwortlich.

Das Gericht verhängte am Montag gegen die drei direkt Tatverdächtigen hohe Haftstrafen zwischen zehneinhalb und 14 Jahren wegen gemeinschaftlichen Raubes mit Todesfolge.

Zugleich betonte Richter Manfred Götzl, dass zahlreiche Beweise und Indizien dafür sprächen, dass der Fassbinder-Schauspieler gemeinsam mit seiner inzwischen verstorbenen Ehefrau das Räubertrio zu dem Überfall auf den Steuerberater Hartmut Hagen angestiftet habe und ebenso an der Tatplanung beteiligt gewesen sei. Beim Wiederaufnahmeverfahren gegen den Schauspieler kommendes Jahr in Augsburg müsse die zuständige Kammer deshalb prüfen, „ob nicht das Ehepaar Kaufmann ein erhebliches Interesse an der Tötung Hagens hatten“, betonte der Richter.

Kaufmann und seine Frau hätten das Opfer zuvor gemeinsam um 850.000 Mark betrogen. Der tödliche Überfall sei unmittelbar erfolgt, als der Steuerberater dem Ehepaar auf die Schliche gekommen sei.

Kaufmann war erst vor einem Jahr aus der Haft freigekommen, nachdem das Räubertrio verhaftet wurde. Der Schauspieler war zuvor nach einem falschen Geständnis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Münchner Landgericht erklärte nun, Kaufmanns falsches Geständnis und seine spätere Freude, nicht wegen Mordes sondern nur wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt worden zu sein, sprächen für eine weit reichende Tatbeteiligung.

Dafür sprächen unter anderem auch Fingerabdrücke am Tatort und zahlreiche Telefonate mit seiner Frau zur Tatzeit. Möglicherweise habe er Hagen nach dem Überfall töten wollen, was jedoch bereits das Räubertrio unabsichtlich erledigt habe, erklärte Richter Götzl.

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