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Für Pickerl-Fälscher droht der Knast

Autolenker, die wissentlich mit einer gefälschten Kfz -Begutachtungsplakette unterwegs sind, riskieren nicht nur saftige Geldbußen, sondern sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Vor wenigen Wochen waren mehrere Fälle von „Pickerl“-Betrug aufgeflogen. Nach Einschätzung des Autofahrerclubs sind tausende Fahrzeuge betroffen und „zu einem hohen Prozentsatz nicht verkehrstauglich“. „Sobald jemand erfährt, dass sein Pickerl gefälscht ist, muss er so rasch als möglich eine korrekte ’wiederkehrende Begutachtung’ durchführen lassen“, sagte Verkehrsjuristin Barbara Auracher-Jäger.

Straffrei bleibt, wer nachweisen kann, unverschuldet zu einer falschen Plakette gekommen zu sein; etwa weil er sich bei einem Gebrauchtwagenkauf darauf verlassen hat, dass sie regulär zu Stande gekommen ist. Wer hingegen wissentlich mit falschem Pickerl fährt, macht sich strafbar. „Wer bewusst das Drei- oder Vierfache des üblichen Preises, also 50 bis 100 Euro für ein Pickerl, bezahlt hat und sein Auto keiner Prüfung unterzogen hat, hat vorsätzlich gehandelt, ist strafrechtlich voll verantwortlich und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren“, warnt die Juristin.

Fahren ohne gültiges Pickerl, das sind verwaltungsstrafrechtlich gleich mehrere Delikte. Für jedes Vergehen drohen laut ARBÖ Höchststrafen von 2.180 Euro, insgesamt kann die Buße also bis zu 6.540 Euro ausmachen. Dazu kommen Extra-Geldstrafen von jeweils bis zu 2.180 Euro für jeden kaputten Blinker, für jede kaputte Bremse, einen beschädigten Auspuff etc.

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