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Fünf Monate bedingt für Deserteur

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Fünf Monate bedingt für Rekruten, der Freundin „beistehen“ wollte - 20-jähriger Wiener „verabschiedete“ sich vom Grundwehrdienst - Schuldspruch wegen Desertion.

Wegen persönlicher und familiärer Probleme entschloss sich ein 20-jähriger Wiener, am 15. August 2005 dem Grundwehrdienst „Lebewohl“ zu sagen. Obwohl er bereits am Monatsende abgerüstet hätte, erschien er nicht mehr in der Kaserne: Seine schwangere Freundin hatte ihr Kind verloren, seiner herzkranken Mutter ging es schlecht und sein Drogenproblem machte dem jungen Mann ebenfalls zu schaffen.

„Ich hatte einen Nervenzusammenbruch, weil ich das alles nicht mehr ausgehalten habe“, erklärte er am Mittwoch im Straflandesgericht. Richterin Michaela Sanda konnte nicht nachvollziehen, weshalb der Mann weiter verschwunden blieb, als sich die Situation wieder einigermaßen beruhigt hatte. Erst am 16. Dezember hatte er sich gestellt, nachdem die Militärstreife schon mehrfach bei ihm zu Hause angeläutet hatte. „Ich bin aus Angst vor der Strafe nicht mehr hingegangen“, erläuterte der Beschuldigte.

Er wurde wegen Desertion zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Theoretisch wären für dieses Vergehen nach dem Militärstrafgesetz bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen. Im Hinblick darauf verzichtete der derzeit beschäftigungslose 20-Jährige auf Rechtsmittel, obwohl eine mehr als dreimonatige Haftstrafe in der Strafregisterauskunft aufscheint und ihm damit die Arbeitssuche einigermaßen erschweren dürfte.

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