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"Für Britinnen und Briten in Österreich läuft die Zeit ab"

In der Bundeshauptstadt fallen die Anträge in den Zuständigkeitsbereich der MA35.
In der Bundeshauptstadt fallen die Anträge in den Zuständigkeitsbereich der MA35. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
"Für Britinnen und Briten in Österreich läuft die Zeit ab, um ihren neuen Aufenthaltsstatus in Österreich zu beantragen", so die Botschafterin Großbritanniens, Lindsay Skoll, einer Pressemitteilung zufolge.

Angesichts des nahenden Jahreswechsels hat die neue britische Botschafterin Lindsay Skoll in Österreich lebende Briten dazu aufgerufen, möglichst rasch den infolge des Brexit nötig gewordenen "Artikel 50 EUV"-Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Frist dafür endet am 31. Dezember. "Der neue Aufenthaltstitel ist für Briten, die sich vor dem 1. Jänner 2021 in Österreich niedergelassen haben, unerlässlich, wenn sie in Österreich bleiben wollen", betonte die britische Botschaft.

Britische Botschafterin äußerte sich

"Für Britinnen und Briten in Österreich läuft die Zeit ab, um ihren neuen Aufenthaltsstatus in Österreich zu beantragen. Es spielt keine Rolle, ob Sie seit 30 Jahren hier leben oder mit einem Österreicher oder einer Österreicherin verheiratet sind. Wenn Sie seit dem 1. Januar dieses Jahres keine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben, müssen Sie dies jetzt tun", unterstrich Botschafterin Skoll laut der Pressemitteilung vom Donnerstag.

Der Aufenthaltstitel kann bei der örtlichen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat beantragt werden. In Wien ist die MA35 für die Anträge zuständig.

Über 11.000 Briten in Österreich

Laut Daten der Statistik Austria lebten zu Jahresbeginn 11.529 Briten in Österreich. Bis zum 31. Oktober sind laut der Aussendung der britischen Botschaft 8.418 Anträge für die Artikel-50-Karte eingegangen.

(APA/Red)

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