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Fünfjährigen Sohn erstickt: Prozess gegen Wienerin

Der Prozess wird in Wien geführt.
Der Prozess wird in Wien geführt. ©APA (Symbolbild)
Eine 25-jährige hatte ihren fünfjährigen Sohn mit einem Kopfpolster erstickt und ihm postmortale Schnitt- und Stichwunden zugefügt. Sie war bereits in psychologischer Behandlung.

Mit einer Mutter, die am 7. Juli 2015 ihren fünfjährigen Sohn erstickt hat, muss sich am kommenden Montag ein Schwurgericht im Wiener Straflandesgericht auseinandersetzen. Die Staatsanwaltschaft hat die Einweisung der 25-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Die Frau soll den Buben unter dem Einfluss einer seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades getötet haben.

Das Drama spielte sich in einer Wohnung in Favoriten ab. Nach dem sonntäglichen Frühstück und einem kurzen Spaziergang verabreichte die Frau dem kleinen Buben zunächst Psychopharmaka, um diesen ruhig zu stellen. Danach drückte sie ihm so lange einen Kopfpolster gegen das Gesicht, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Um “sicherzugehen, dass er tot ist”, wie die Mutter nach ihrer Festnahme zu Protokoll gab, fügte sie dem Buben mit einem Messer noch Schnittwunden im Hals- und Bauchbereich sowie an den Handgelenken zu. Dem Gutachten von Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp zufolge handelte es sich dabei um postmortale Verletzungen – der Bub war zu diesem Zeitpunkt bereits tot.

Frau war in stationärer Behandlung gewesen

Die Frau wurde zwei Tage später in verwirrtem Zustand am Kahlenberg aufgegriffen. Sie führte die Polizei in ihre Wohnung, wo die Beamten die Leiche des Kindes entdeckten. Der Ehemann der 25-Jährigen, der sich zum Tatzeitpunkt nicht in Wien befunden hatte, erklärte den Kriminalisten, die Frau leide schon länger unter psychischen Problemen. Bei den Erhebungen stellte sich heraus, dass die Frau 2014 vom Otto-Wagner-Spital (OWS) wegen einer paranoiden Schizophrenie stationär aufgenommen worden war und Medikamente verschrieben bekommen hatte.

Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer, der von der Justiz mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde, kam nach Studium der Krankengeschichte und eingehender Untersuchung der 25-Jährigen zum Schluss, dass bei ihr keine Zurechnungsfähigkeit und damit keine Schuldfähigkeit gegeben war. Er bescheinigte der Frau hochgradige paranoide-halluzinatorische Wahnvorstellungen. Beim Ersticken des Buben habe sie sich in einem “akut psychotischen Zustand” befunden.

Stimmen hätten sie zur Tat gebracht

Die Frau selbst hatte nach der Bluttat zu ihrem Motiv erklärt, die Welt sei “so schlecht”. Stimmen – etwa aus dem Fernseher – hätten ihr befohlen, ihren Sohn zu töten: “Jetzt ist er im Paradies.” Dantendorfer vermutet, dass die Krankheit womöglich nicht fachgerecht behandelt wurde. Denkbar ist auch, dass die Frau zuletzt ihre Medikamente nicht mehr bzw. nicht wie vorgeschrieben eingenommen hat.

Die auf vier Stunden anberaumte Verhandlung wird Richterin Eva Brandstetter leiten. Der psychische Zustand der 25-Jährigen, die mittlerweile vom OWS in ein Klinikum in Niederösterreich verlegt wurde, soll sich infolge zielgerichteter therapeutischer Maßnahmen zuletzt deutlich gebessert haben.

(APA, Red.)

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