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Fünfjährige bei Eingriff nicht sediert: Wiener Ärzte vor Gericht

Die beiden Ärzte mussten sich vor Gericht verantworten.
Die beiden Ärzte mussten sich vor Gericht verantworten. ©APA/Sujet
Es war ein kleiner Eingriff aufgrund eines Abszesses, den ein Turnusarzt und sein erfahrener Kollege im März des Vorjahres an einer Fünfjährigen durchgeführt hatten. Doch weil sie dabei keine Sedierung vorgenommen hatten, mussten beide am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Der jüngere Mediziner wurde freigesprochen. Weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Oberarzt wurde vertagt, weil das psychologische Gutachten bezüglich der “posttraumatischen Belastungsstörung” des Mädchens vertieft werden soll.

Auslöser der Geschichte war ein entzündeter Insektenstich, aus dem sich ein Abszess gebildet hatte. Diesem versuchte man im Wilheminenspital, wo die Fünfjährige aufgenommen wurde, zunächst mithilfe von intravenöser Verabreichung von Antibiotika Herr zu werden. Schließlich kam man überein, dass man das Abszess öffnen und das Eiter entfernen soll.

Eingriff an Kind: Keine Sedierung

Doch weder die plastische Abteilung noch die Chirurgie erklärten sich bereit oder hatten die Kapazitäten, den Eingriff durchzuführen. So beschloss der Oberarzt, dies mit seinem jüngeren Kollegen direkt auf der Kinderstation zu machen. Zweimal sprachen die beiden mit dem Vater und klärten ihn auf – allerdings ohne sich davon zu überzeugen, ob dieser der gesetzliche Vertreter des Kindes ist, was nicht der Fall war.

Laut dem Turnusarzt, der selbst zur Tat schritt, wurde keine Sedierung vorgenommen, weil man dazu einen Anästhesisten benötigt hätte, aufgrund der Entzündung hätte eine lokale Betäubung keine Wirkung gezeigt und wurde daher unterlassen. Der zwei Zentimeter große Schnitt, das Ausdrücken des Eiters und die Versorgung der Wunde hätte nur Sekunden gedauert, das weinende Kind hätte sich danach auch schnell wieder beruhigt.

Auf Erfahrung des Oberarztes verlassen

Der Jungmediziner war erst einige Tage auf der Abteilung, hätte die Abläufe nicht gekannt und sich auf die größere Erfahrung seines Oberarztes verlassen. Ihm wurde vom medizinischen Sachverständigen auch bescheinigt, das Richtige getan zu haben, so seine Verteidigerin Alexia Stuefer. Richter Gerald Wagner fällte einen Freispruch, das Verfahren gegen den älteren Mediziner wurde vertagt.

(APA)

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