AA

Fünf Monate für "Untermenschen"-Posting auf Straches Facebook-Seite

"Untermenschen"-Posting auf Facebook-Seite von Strache: Bedingte Haft- und unbedingte Geldstrafe
"Untermenschen"-Posting auf Facebook-Seite von Strache: Bedingte Haft- und unbedingte Geldstrafe ©AP (Themenbild)
Ein 35-Jähriger hat am Montag im Landesgericht Linz wegen eines "Untermenschen"-Postings auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache fünf Monate bedingt und 600 Euro unbedingte Geldstrafe ausgefasst.

“Ich hab mich verleiten lassen”, rechtfertigte sich der geständige Angeklagte. Das Urteil ist rechtskräftig: Der Mann nahm es an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

Verhetzung: Bedingte Haft, unbedingte Geldstrafe

Der Ankläger sah das Vergehen der Verhetzung “in geradezu klassischer Weise erfüllt”: “Wir brauchen diese Untermenschen nicht!!! Affen sind für mich noch intelligentere Lebewesen als diese unterentwickelten Muslime!!!”, hatte der Beschuldigte vergangenen November unter einen Salafisten-kritischen Text gepostet. In der Verhandlung räumte er ein, dass das “ein großer Blödsinn” war, und ersuchte um ein mildes Urteil. “Es tut mir leid”, sagte der Mann, der bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun hatte. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Fünf Monate für "Untermenschen"-Posting auf Straches Facebook-Seite
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen