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Fünf Angeklagte müssen sich bei Schlepperei-Prozess in Korneuburg verantworten

Fünf Angeklagte mussten sich am Montag wegen Schlepperei vor Gericht verantworten.
Fünf Angeklagte mussten sich am Montag wegen Schlepperei vor Gericht verantworten. ©APA (Sujet)
Am Landesgericht Korneuburg wurde am Montag ein Prozess um Schlepperei mit Zeugenbefragungen fortgesetzt. Von Juli 2015 bis Ende April 2016 sollen fünf türkische und österreichische Staatsbürger mit türkischen Wurzeln im Alter von 29 bis 48 Jahren für den illegalen Transport von Hunderten Flüchtlingen verantwortlich gewesen sein. Drei der Männer wurden schuldig gesprochen.

Der Staatsanwalt sprach zum Verhandlungsauftakt am 13. Oktober von einer kriminellen Vereinigung. Die Fahrten gingen demnach vorwiegend von Ungarn nach Österreich und weiter nach Deutschland.

Prozess um Schlepperei gegen fünf Angeklagte in Korneuburg

Die Beschuldigten – zwei davon aus dem Taxigewerbe – bekannten sich eingangs schuldig oder teilweise schuldig. Tenor der Verteidigerriege war, dass es sich um Fahrten in Zeiten der großen Flüchtlingswelle im Vorjahr gehandelt habe. Ein Fuhrlohn von 500 Euro etwa nach Braunau (OÖ) oder Salzburg sei für diese Strecken angemessen und kein Wucher. Zudem habe damals “Ausnahmezustand” geherrscht, Hunderttausende seien angesichts der Politik der offenen Türen unkontrolliert im Land gewesen bzw. sogar mit Bussen und Zügen weitertransportiert worden.

Der Fachgruppenobmann für das Taxigewerbe in Wien war zum Zweck der Auskunft über die Tarife für größere Strecken geladen. Dabei werde natürlich auch die Rückfahrt berechnet, sprach er – bei freier Vereinbarung – von gängigen Kilometerpauschalen von 1,10 oder 1,20 Euro (bei einem Kilometerpreis von 1,70 bis 1,80 Euro). Damit würde eine Fahrt von Wien nach Salzburg – unabhängig von der Zahl der Passagiere – über 600 Euro kosten, am Abend bzw. in der Nacht käme es noch auf ein bisserl mehr, meinte der Zeuge. Er legte zudem ein Mail vor, wonach der Landespolizeidirektor des Burgenlandes – Hans Peter Doskozil (SPÖ) ist heute Verteidigungsminister – die Wiener Taxi-Innung um Hilfe bei den Flüchtlingstransporten ersucht hatte. Ob die Touren ab der Grenze in Nickelsdorf – oft seien Taxis gemeinsam mit der Polizei hingefahren – innerhalb Österreichs bleiben oder auch ins Ausland gehen sollten, sei nicht ersichtlich gewesen – ebenso wenig wie eine etwaige Illegalität.

Drei Polizei- bzw. Kriminalbeamte sagten zum Zustandekommen der Vernehmungsprotokolle aus: diese seien übersetzt worden. Dass Gewalt angewendet worden sei, bestritten die Zeugen. Der Drittangeklagte hatte nämlich angegeben, im Zuge seiner Befragung von einem der drei geschlagen worden zu sein.

Weitere Beweisanträge, darunter auf Befragung von 2015 führenden Politikern in Österreich und Deutschland wie u.a. Angela Merkel zum Beweis der damaligen Einladungspolitik und damit verbundenen Situation wurden abgewiesen. Das Verfahren gegen den Dritt- und Fünftangeklagten wurde ausgeschieden, über die übrigen drei sollte der Schöffensenat in der Folge Urteile fällen.

Drei Schuldsprüche in Prozess um Schlepperei in Korneuburg

Drei Männer der türkisch-österreichischen Gruppe wurden rechtskräftig zu mehrmonatiger Haft, in einem Fall teilbedingt, verurteilt. Der Erst- und Zweitangeklagte seien umfassend geständig und auch reumütig gewesen, erklärte der Richter. Für den einen setzte es eine Zusatzstrafe von vier Monaten zu einer Verurteilung in der Slowakei, für den anderen – er weist zwei einschlägige Vorstrafen auf – 20 Monate. Der Viertangeklagte erhielt 24 Monate, davon 16 Monate bedingt. Die U-Haftzeiten wurden angerechnet.

Der Viertangeklagte, Taxiunternehmer in Wien, der von dem bekannten Zweitangeklagten Aufträge bekommen hatte, habe Fahrten unternommen, zu denen sogar die Landespolizeidirektion Burgenland die Taxi-Innung aufgefordert hatte, hatte Verteidiger Nikolaus Rast in seinem Schlussplädoyer gemeint. Der Straftatbestand der Schlepperei liege im gewerbsmäßigen Handeln im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und in der Bereicherungsabsicht, auch wenn der Schöffensenat Bedacht auf die damalige Ausnahmesituation genommen habe, so der Richter.

Das Verfahren gegen den Dritt- und Fünftangeklagten wurde ausgeschieden und vertagt. Fortsetzung: am 14. November.

(apa/Red)

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