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Frühstarterbonus statt Hacklerpension ab 2022

Das ändert sich bei den Pensionen im Jahr 2022.
Das ändert sich bei den Pensionen im Jahr 2022. ©APA/BARBARA GINDL
Für die Pensionisten bringt das Jahr 2022 das Aus für die abschlagsfreie Frühpension, stattdessen wird der sogenannte Frühstarterbonus eingeführt.

Die Pensionserhöhung für das kommende Jahr macht zwischen 1,8 und 3,0 Prozent aus und ergibt damit ab einer Pensionshöhe von 1.300 Euro genau die Abgeltung der Inflation.

Hacklerpension fällt - Frühstarterbonus als neue Regelung

Die Langzeitversicherten-Regelung, die einen Pensionsantritt nach 45 Versicherungsjahren mit 62 ohne Abschläge ermöglicht, fällt in der bisherigen Form. Zwar kann man weiter mit 62 in den Ruhestand treten, muss aber wieder 4,2 Prozent an Abschlägen hinnehmen. Statt dieser "Hackler-Regelung" gibt es nun einen sogenannten Frühstarterbonus. Das bedeutet, dass für jedes Monat, das vor Vollendung des 20. Lebensjahrs gearbeitet wurde, ein Euro drauf kommt. Gedeckelt ist das mit 60 Euro, um die die Pension erhöht werden kann. Voraussetzung für den Bonus ist, dass insgesamt 25 Beitragsjahre vorliegen und dass zwölf Monate davon bis 20 erworben wurden. Damit können jene, die durchgängig gearbeitet haben, bis zu 840 Euro im Jahr lukrieren, wenn man die 13. und 14. Zahlung einrechnet.

Pensionen werden gestaffelt erhöht

Erhöht werden die Pensionen wie auch schon in den letzten Jahren wieder sozial gestaffelt. Pensionen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro werden um 3,0 Prozent angehoben. Bis zu einer Höhe von 1.300 Euro monatlich sinkt die Anpassung linear auf 1,8 Prozent ab. Das bedeutet ab dieser Höhe eine Abgeltung der Inflation.

Die Mindestpensionen werden ebenfalls um 3,0 Prozent erhöht. Für Alleinstehende erhöht sich die Ausgleichszulage damit um 30 Euro auf 1.030,49 Euro. Für Ehepaare gibt es künftig 1.625,71 Euro Ausgleichszulage (bisher 1.578,36 Euro). Pro Kind erhöhen sich die Werte um 159 Euro.

Ausgleichszulagenbonus nach 30 Erwerbsjahren

Langzeitversicherte bekommen eine höhere Ausgleichszulage. Wer 30 Erwerbsjahre vorweisen kann, bekommt einen sogenannten Ausgleichszulagenbonus von maximal 155,36 Euro, wenn das Gesamteinkommen 1.141,83 Euro nicht übersteigt. Bei 40 Erwerbsjahren beträgt der Bonus maximal 396,21 Euro, wenn das Gesamteinkommen 1.364,11 Euro nicht übersteigt; Ehepartnern gebührt (bei Vorliegen von 40 Erwerbsjahren) maximal 395,78 Euro, wenn das Gesamteinkommen samt Nettoeinkommen des Ehepartners 1.841,29 Euro unterschreitet. Anmerkung: Für die 30 bzw. 40 Erwerbsjahre zählen auch bis zu 12 Monate Präsenz- oder Zivildienst und bis zu 60 Monate der Kindererziehung.

Außerdem wird die Pensionsanpassung für Neu-Pensionisten, also für jene, die 2021 in Pension gegangen sind, aliquotiert. Wer also 2021 im Jänner in Pension gegangen ist, bekommt noch die volle Anpassung, wer im Februar gegangene ist nur mehr 90 Prozent der Erhöhung, die März-Pensionisten 80 Prozent und so weiter. Jene, die im November oder Dezember aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, bekommen 2022 überhaupt keine Erhöhung, sondern erst 2023.

Geringfügigkeitsgrenze wird auch 485,85 angehoben

Die Geringfügigkeitsgrenze wird um 9,99 Euro auf 485,85 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.

(APA/Red)

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