Fristen für Photovoltaikanlagen werden verlängert

Für Hausbesitzer und alle anderen, die Sonnenstrom erzeugen selber wollen, wird die Abwicklung der Förderungen mit einer Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) leichter.
Inbetriebnahmefristen für Photovoltaikanlagen werden verlängert
Konkret wird dadurch die gesetzliche Inbetriebnahmefrist auf bis zu zwei Jahre verlängert. Die Verlängerung der Fristen war notwendig geworden, weil es aufgrund der stark zunehmenden Nachfrage nach Photovoltaikanlagen es derzeit zu massiven Lieferverzögerungen kommt.
Die stark gestiegenen Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs haben zu einem Boom bei Sonnenkraftwerken geführt. Nicht nur Paneele und Wechselrichter sind knapp, den Installationsfirmen fehlt es auch an Personal und führen vielerorts Wartelisten.
Derzeit müssen die Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp innerhalb von 6 Monaten, Anlagen darüber innerhalb von 12 Monaten nach der Förderungszusage installiert sein. Es konnte bisher nur um eine Nachfrist von 3 Monaten angesucht werden.
Erleichterungen für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023
Zudem sollen ab Anfang 2023 für kleinere Photovoltaikanlagen bis 20 kWpeak Erleichterungen geschaffen werden, da diese Kategorie hauptsächlich Anträge von Privatpersonen betrifft. Wie bisher bereits für die Anlagen der Kategorie A (bis 10 kWpeak) sollen auch für Anlagen der Kategorie B (10 bis 20 kWpeak) die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem Einlangen gereiht werden sowie mit Verordnung fixe Fördersätze pro kWpeak für diese Kategorie festgelegt werden.
Ein SPÖ-Antrag mit einer ähnlichen Stoßrichtung wurde durch die Annahme des Koalitionsantrags miterledigt, teilte die Parlamentskorrespondenz mit.
(APA/Red)