Ältere Parkscheine für die Wiener Kurzparkzonen können nur mehr bis spätestens zum 30. Juni 2017 umgetauscht werden. Danach sind jene Scheine, die bis Ende 2016 gültig waren, nichts mehr wert, warnte der ÖAMTC in einer Aussendung.
“Wir können diese verhältnismäßig kurze Frist nicht nachvollziehen, es gibt dafür keinen sachlichen Grund. Sie ist hinsichtlich des Grundrechts auf Eigentum möglicherweise verfassungsrechtlich problematisch”, merkt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried dazu an. Der Automobilclub fordert die Abschaffung der Befristung für zukünftige Gebührenerhöhungen.
Parkschein-Umtausch: Sechsmonatige Frist nach Gebührenerhöhung läuft ab
Die sogenannte Parkometerabgabe war mit Jahresbeginn pro halbe Stunde Abstellzeit von 1,00 Euro auf 1,05 Euro erhöht worden. Nun läuft die sechsmonatige Umtauschfrist ab. Der Umtausch von bis zu 30 Stück ist an den Stadtkassen der MA 6 möglich. In unbegrenzter Zahl können Parkscheine (sowie alte Automatenparkscheine) an der Stadthauptkassa im Rathaus umgetauscht werden, informierte der ÖAMTC.