Dann muss der türkisblaue Kleber, der für Pkw 72,60 Euro kostet, auf der Windschutzscheibe angebracht sein, damit man die Autobahnen und Schnellstraßen benützen darf. Ende Jänner wurden im Vorjahr 30 Prozent aller vom ÖAMTC abgegebenen Vignetten verkauft.
Autofahrer, die am 1. Februar noch mit dem alten Pickerl unterwegs sind, werden laut ÖAMTC im günstigsten Fall eine Ersatzmaut von 120 Euro zahlen. Wenn man nicht sofort bezahlen will oder kann, muss man mit einer Geldstrafe von mindestens 400 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall bekommt man sofort eine Anzeige, die bis zu 4.000 Euro kosten kann, warnte die Juristin des Clubs, Ursula Zelenka.
So klebt man die Vignette richtig:
– Vignetten dürfen nur mehr auf die Windschutzscheibe, z.B. auf den linken Rand oder hinter den Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist laut der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet, sagte die ÖAMTC-Juristin.
– Die Vignette darf nicht von einem Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden.
– Verboten sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Ein großes, schwarzes X auf der Trägerfolie, das nur bei einer richtig geklebten Vignette nicht mehr zu sehen ist, soll eine Manipulation verhindern.
– Es sollten sich nicht mehr als zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf der Windschutzscheibe befinden.
– Bei Motorrädern muss das Pickerl gut sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades angebracht werden.