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Frist für Schulversuche soll bis 2027 verlängert werden

Es gibt einige Neuerungen im Schulsystem.
Es gibt einige Neuerungen im Schulsystem. ©APA
Die Frist für das Auslaufen von "alten" Schulversuchen soll bis August 2027 verlängert werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums vor. Ursprünglich hätten diese bis August 2025 beendet sein müssen.

Gleichzeitig sollen durch den Gesetzesvorschlag einige Versuche sofort ins Regelschulwesen überführt werden - etwa die Einführung von Schüler-Schüler-Gesprächen bei der mündlichen Matura. Änderungen soll es außerdem im Minderheitenschulwesen geben.

Im Bildungsreformgesetz 2017 wurde geregelt, dass alle zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Schulversuche entweder mit dem in der Bewilligung vorgesehenen Zeitpunkt oder spätestens am 31. August 2025 enden müssen. Dann sollen sie entweder verworfen oder ins Regelschulwesen überführt worden sein. Die Fristverlängerung wird nun mit der COVID-19-Pandemie begründet: Aufgrund des "damit verbundenen außerordentlichen Arbeitsanfalles war es noch nicht für alle Schulversuche, die übergeführt werden sollen, möglich, die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten abzuschließen", heißt es in den Erläuterungen.

Schüler-Schüler-Gespräch bei Fremdsprachen-Matura

An anderer Stelle macht die geplante Novelle mit der Überführung von Schulversuchen Ernst: Das betrifft etwa das Schüler-Schüler-Gespräch bei der mündlichen Fremdsprachen-Matura. Dabei führt im Dialog-Teil nicht der Lehrer das Gespräch mit den Prüfungskandidaten, sondern diese diskutieren miteinander.

Auch eine Änderung im Minderheitenschulwesen für Kärnten soll in eine Überführung eines Schulversuchs münden: "Aus pädagogischen Erwägungen" soll im Lehrplan eine Trennung des gemeinsamen Pflichtgegenstandes "Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben" in die beiden Pflichtgegenstände "Deutsch, Lesen, Schreiben" und "Slowenisch, Lesen, Schreiben" vorgenommen werden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass schon jetzt in der vierten Klasse der zweisprachigen Volksschulen für eine mögliche AHS-Aufnahme die Beurteilung in Deutsch gesondert auszuweisen ist. Eine weitere neue Regelung im Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten soll außerdem ermöglichen, neben der Handelsakademie in Klagenfurt weitere berufsbildende mittlere und höhere Schulen in Kärnten zweisprachig zu führen.

COVID-19-Pandemie betrifft Schulen weiter

Auch für das nächste Schuljahr verlängert werden soll die derzeit Ende August auslaufende Möglichkeit, Ausnahmebestimmungen von schulrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu treffen. Dies sei einerseits erforderlich, da ansonsten Maßnahmen mit Rechtswirkungen im folgenden Schuljahr nicht mehr gesetzt werden können. "Weiters kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass einzelne Möglichkeiten (zB ortungebundener Unterricht) für gesundheitsbehördlich geschlossene Bildungsanstalten genutzt werden sollten."

(APA/red)

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