Wegen des gewaltigen Besucherzustroms gilt wie jedes Jahr am 1. November auf allen Wiener Städtischen Friedhöfen ein generelles Einfahrtsverbot.
Für behinderte Friedhofsbesucher, die im Besitz eines Behindertenausweises gemäß § 29 b STVO sind, gibt es für den Wiener Zentralfriedhof eine Ausnahmeregelung. Sie können auch zu Allerheiligen kostenlos den Friedhof mit dem Auto besuchen. Die Zufahrt ist nur über das Tor 11 (Wien 11, Mylius-Bluntschli- Straße) möglich, da die Friedhofstore entlang der Simmeringer Hauptstraße auf Grund der Absperrmaßnahmen der Wiener Linien für Kraftfahrzeuge nicht erreichbar sind.
Öffnungszeiten der Wiener Städtischen Friedhöfe:
am 1. und 2. November 2004 von 7.00 bis 18.00 Uhr, ab 3. November 2004 von 8.00 bis 17.00 Uhr
(Ausnahme am 3. November 2004: Wiener Zentralfriedhof 8.00 bis 18.00 Uhr)