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Freundin zerstückelt: Prozess wird wiederholt

Der Mordprozess gegen den Wiener Fleischhauer, der seine Freundin in der Nacht zum 15. Oktober 2005 in Wien-Favoriten erwürgt, zersägt und über Monate hinweg im Kühlschrank abgelegt haben soll, muss wiederholt werden.

Wie heute, Freitag, bekannt wurde, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) als Berufungsbehörde das Urteil der ersten Instanz – lebenslange Haft – vor kurzem aufgehoben und eine Neudurchführung des Verfahrens angeordnet. Der zweite Rechtsgang geht am 28. August im Straflandesgericht über die Bühne.

Der OGH leistete der Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidiger Christian Werner Folge, der einen mangelhaften Fragenkatalog gerügt hatte, der im ersten Prozess im vergangenen Jänner der Beratung der Geschworenen zu Grunde gelegt worden war. Wie die Höchstrichter feststellten, hätten dieser nicht nur die Fragen nach Mord und Totschlag, sondern auch in Richtung Notwehr, Notwehrüberschreitung und Putativnotwehr zu enthalten gehabt.

„Wer mich bedroht, der verliert“, hatte der 31-jährige Fleischer die Polizisten nach seiner Festnahme wissen lassen. Seinen Angaben zufolge soll seine Freundin Ulrike H. (32) nachts mit einem Messer neben seinem Bett erschienen sein. Da habe er „leider falsch gehandelt“, hatte der Mann im ersten Rechtsgang angegeben.

Für ihn sei das Töten grundsätzlich „etwas Alltägliches, man verliert das Gespür für den Tod“, stellte der 31-Jährige damals fest. Deshalb habe er zuletzt seinen Beruf aufgegeben. Die Frage, wieso er die Frau zerstückelt habe, beantwortete er mit: „Das ist ja nichts als ein totes Tier.“

Er hatte das spätere Opfer im Sommer 2005 am Karlsplatz kennen gelernt. Die Frau war schwer drogenabhängig, hatte allerdings eine Wohnung. Der Mann war zum damaligen Zeitpunkt ohne Unterstand, weshalb er sich laut Anklage auf eine „Zweckgemeinschaft“ einließ. Er zog zu ihr in die Quellenstraße, im Gegenzug sollte er sich um den Haushalt und ihren Hund kümmern.

Das ging jedoch nicht lange gut. Die Frau soll angeblich öfters im Drogenrausch heimgekommen sein, worauf ihr Freund – ein ausgebildeter Kampfsportler – ihr mit Äußerungen wie „Wenn du dein Leben nicht in den Griff bekommst, können wir es ja beenden!“ oder „Ich bin ausgebildet, um zu töten“ gedroht haben soll.

In der ersten Verhandlung hatte er betont, im Affekt gehandelt zu haben. Er habe einen Würgegriff angewandt, um ihr das Messer zu entwenden. Zwei bis drei Minuten habe er die Frau gewürgt. Als sie sich nicht mehr rührte, habe er sich „eine angeraucht“ und überlegt, wie er weiter vorgehen wolle.

Er schleifte die Leiche ins Badezimmer, zersägte die Frau, verpackte die Teile in Alufolie und Pakete und verstaute diese im Kühlschrank. Fast zwei Monate lebte er neben den Leichenteilen, stellte den Eisschrank dann auf Grund des immer stärker werdenden Verwesungsgeruches im Innenhof des Hauses ab, der gleichzeitig als Mistplatz diente. Erst im Sommer 2006 wurden die Pakete mit dem grausigen Inhalt bei Entrümpelungsarbeiten gefunden.

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