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Freundin mit Handy verletzt: Zehn Monate Haft

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©Unsplash
Vorbestrafter verletzte seine Lebensgefährtin und beschädigte ihre Sachen. Sie lebt dennoch weiterhin mit ihm.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Sieben seiner vorherigen acht strafrechtlichen Verurteilungen seien wegen ähnlicher Delikte erfolgt, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Sie verhängte gestern am Landesgericht Feldkirch über den Angeklagten wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Hinzu kommen drei Haftmonate aus einer ursprünglich bedingt gewährten Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe zehn Monate Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwältin und der Angeklagte nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Haft gewesen.

Der großteils geständige Angeklagte hat im Vorjahr seine Lebensgefährtin bei zwei Vorfällen leicht verletzt. Im April 2019 hat der 25-Jährige den Unterarm der 28-Jähigen so fest zugedrückt, dass sie blaue Flecken erlitt. Im August warf er ihr ein Handy an die Stirn und fügte ihr dadurch eine Platzwunde zu.

Im November 2019 verschaffte er sich über eine Leiter Zutritt zu ihrer Mietwohnung. Dabei beschädigte der wütende Arbeitslose aus dem Bezirk Feldkirch ein Fenster und danach zwei Türen und einen Kleiderschrank. Nach seiner Wegweisung durch die Polizei drohte der alkoholisierte junge Mann nach den gerichtlichen Feststellungen in jener Nacht einem 43-jährigen Nachbarn damit, ihn umzubringen.

Freigesprochen wurde der dazu nicht geständige Angeklagte vom Vorwurf, er habe auch gegen seine Freundin eine Morddrohung ausgestoßen. Denn seine Lebensgefährtin machte als Zeugin von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht nicht mehr auszusagen. Die 28-Jährige hat dem Angeklagten verziehen. Sie sind mittlerweile umgezogen und leben weiterhin zusammen. Die Richterin merkte an, der Angeklagte habe nur dann eine Chance auf eine Fußfessel im Hausarrest, wenn er arbeite. Der 25-Jährige sagte, er werde demnächst eine Arbeitsstelle antreten.

(Quelle: NEUE)

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