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Freundin ertränkt - zweiter Prozess

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Alfonso B. soll seine 22-jährige Ex-Freundin bis zu Bewusstlosigkeit gewürgt und danach in der Neuen Donau ertränkt haben - das erste Urteil, 10 Jahre Haft, wurde aufgrund formaler Mängel aufgehoben.

Am kommenden Mittwoch muss sich Alfonso B. (39) wegen Mordes an seiner Ex-Freundin vor einem Wiener Schwurgericht verantworten. Er soll die 22-jährige Medizinstudentin am 8. Oktober 2002 an der Neuen Donau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und danach ertränkt haben, weil sie nicht zu ihm zurückkehren wollte. Bei der Verhandlung handelt es sich um den bereits zweiten Rechtsgang. Sie ist auf zwei Tage anberaumt.

Zehn Jahre Haft im ersten Prozess

Schon im Vorjahr war Alfonso B. vor Geschworenen gestanden. Diese verurteilten den verheirateten Vater von vier Kindern wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft. Eine Entscheidung, die Staatsanwalt Josef Holzleithner nicht akzeptierte. Er konnte weit und breit keinen Hinweis entdecken, dass der Beschuldigte – wie vom Gericht angenommen – die Studentin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung über eine Kaimauer ins Wasser geworfen hätte.

Für ihn bestand kein Zweifel am vorsätzlichen Mord, „zumal er noch ihren Kopf so lange unter Wasser hielt, bis er sicher sein konnte, dass sie tot war“, wie er in seinem Rechtsmittel darlegte.

Zeugin soll aussagen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Ersturteil aus formalen Mängeln tatsächlich auf. Nun muss sich ein gänzlich neu zusammen gesetzter Gerichtshof mit dem Fall auseinander setzen. Dabei wird das gesamte Beweisverfahren wiederholt und ergänzt: Nun ist es auch gelungen, eine Zeugin aufzutreiben, die im ersten Verfahren noch als unbekannten Aufenthalts gegolten hatte. Sie soll darüber Auskunft geben können, ob Alfonso B. – wie von der Anklagebehörde vermutet – während der noch aufrechten Beziehung seine jüngere Freundin zur Abtreibung zwang, nachdem er sie zwei Mal geschwängert hatte.

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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