AA

Freundin bewusstlos gewürgt und ihren Suizid vorgetäuscht: Prozess

Ein 52-jähriger Mann ist am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Er hatte im Streit seine Lebensgefährtin mit dem Gürtel ihres Bademantels bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Weil er offensichtlich davon ausging, sie getötet zu haben, bemühte er sich anschließend, ihren Selbstmord durch Erhängen vorzutäuschen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Paar hatte über Jahre hinweg eine mehr oder weniger harmonische, nach außen hin unauffällige Beziehung geführt. Das änderte sich, als die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Ex-Frau des Mannes mit den gemeinsamen Kindern nach Österreich kommen wollte. Immer wieder geriet er deshalb mit seiner Freundin in Streit, weil er nicht wusste, wo er die Familie unterbringen sollte, und seine Freundin sich weigerte, sie in ihrer Wohnung in Wien-Währing aufzunehmen.

Am 23. Juli 2006 entzündete sich an diesem Thema neuerlich eine Auseinandersetzung, als der Mann plötzlich den Stoffgürtel aus dem Bademantel der 49-Jährigen riss, ihr diesen um den Hals schlang und heftig zuzog. Die Frau stürzte bewusstlos zu Boden, worauf er sie laut Anklage zur Wohnungstür schleifte, den Gürtel an einem Lüftungsgitter über der Tür befestigte und dann zum offenem Fenster lief, um in den Innenhof „Nachbar, ruf die Rettung! Sie hat sich aufgehängt!“ zu rufen.

Als die Einsatzkräfte eintrafen, stellten diese fest, dass die Frau noch am Leben war. Und es kamen sofort Zweifel am angeblichen Selbstmordversuch auf: Weit und breit war keine Steighilfe oder Stockerl zu sehen, das die Frau benötigt hätte, um einen tauglichen Suizidversuch zu unternehmen. Die an den Tatort gerufenen Polizisten hielten in ihrem Bericht auch ihre Bedenken an den Angaben des Mannes fest.

Die Kriminalisten lieferten in weiterer Folge jedoch eine äußerst schlampige Arbeit ab, wie der vorsitzende Richter nun in der Verhandlung ausführlich darlegte: Fast zwei Wochen lang verzichteten die Experten von der Spurensicherung darauf, die Wohnung zu untersuchen. Erst auf gerichtlichen Auftrag hin wurde erst am 4. August ein Lokalaugenschein durchgeführt, nachdem die Ermittler zunächst ein weiteres Einschreiten mit dem Einwand abgelehnt hatten, dies sei nicht mehr sinnvoll.

Die Justiz ließ auch ein Gutachten einholen, das feststellte, dass der Gürtel bereits bei einem Gewicht von 35 Kilogramm gerissen wäre und somit als Selbstmord-Werkzeug absolut ungeeignet war.

Die Polizei hatte weiters die Tatort-Bilder nur in schwarz-weiß vorgelegt, so dass die an sich deutlich sichtbare blutige Schleifspur Richtung Wohnungstür nicht zu Geltung kam. Begründung: Der Farbdrucker sei leider kaputt gewesen. Nachträglich konnten die Fotos nicht mehr in verbesserter Version dem Gericht übermittelt werden, da die Aufnahmen bereits gelöscht worden waren.

Die 49-Jährige selbst hat an das Geschehen keinerlei Erinnerung mehr. Sie hatte jedoch bereits im Spital, wo sie rund zwei Wochen behandelt worden war, zu Protokoll gegeben, ihrem Freund eine Tötungsabsicht zuzutrauen, weshalb die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes erhob.

Während der 52-Jährige zunächst beharrlich an der Selbstmordversion festhielt, gab er jetzt vor den Geschworenen zu, die Frau gewürgt zu haben. Er habe sie aber nicht töten wollen und sei daher in Panik geraten, als sie leblos vor ihm lag. Da habe er sich entschlossen, das Ganze wie einen Selbstmord aussehen zu lassen.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Freundin bewusstlos gewürgt und ihren Suizid vorgetäuscht: Prozess
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen