Fremdenrechtspaket unter Dach und Fach

Schließlich wird es noch die Möglichkeit geben, DNA-Analysen zur Feststellung von Familienbeziehungen sowie radiologische Untersuchungen zur Altersfeststellung zu machen. Letzterer Punkt war in der Begutachtung besonders umstritten und unter anderem von Ärztekammer und Gesundheitsministerium kritisiert worden. Verteidigungsminister Darabos als Hauptverhandler der SPÖ wischte diese Bedenken zur Seite. Ein derartiges Röntgen an Schulter oder Handwurzel bringe nicht mehr Strahlenbelastung als eine Passagier-Kontrolle am Flughafen. Zudem sei solch eine radiologische Untersuchung freiwillig, erklärte Innenministerin Fekter.
Die Ressortchefin betonte, dass sich am eigentlichen Asylverfahren durch die Novelle nichts ändere. Es gehe nur darum, Missbrauch einzudämmen und die Verfahren zu beschleunigen. Daher wird bei Folgeanträgen, die nur dazu dienen, die Außerlandesbringung zu verhindern, die Möglichkeit geboren, den faktischen Abschiebeschutz durch die Asylbehörden aufheben zu lassen.
Ausgeweitet wird auch die Möglichkeit zur Schubhaft. Künftig werden alle Personen in dieses Mittel genommen, für deren Verfahren ein anderer Staat zuständig ist, es sei denn, subjektive Gründe sprächen dagegen. Dabei wird es laut Fekter insgesamt wohl zu mehr Schubhaftfällen kommen, durch die beschleunigten Abschiebemöglichkeiten sollte es aber weniger Schubhafttage geben.