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Freizeitunfall eines 17-jährigen Wieners mit Lähmungsfolge: Prozess

Der Betreiber einer Freizeitanlage stand in Wien vor dem Straflandesgericht
Der Betreiber einer Freizeitanlage stand in Wien vor dem Straflandesgericht ©APA (Sujet)
Der Freizeitunfall eines 17-jährigen Burschen mit schrecklichen Folgen hat am Montag das Landesgericht für Strafsachen beschäftigt. Das Unfallopfer hatte eine Querschnittslähmung davongetragen.

Der junge Wiener hatte sich am 2. Jänner 2018 in einem Freizeitpark schwer verletzt, indem er auf einer Trampolinanlage in eine Schnitzelgrube sprang. Dabei zog er sich einen Verrenkungsbruch des fünften und sechsten Halswirbels zu. Der Bursch ist seither querschnittsgelähmt.

17-Jähriger gelähmt: Betreiber wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht

Nun musste sich der Betreiber der Anlage wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die Anklage legte ihm zur Last, zu dem Unglück schuldhaft beigetragen zu haben, indem er es unterließ, für die Anlage ein Gutachten eines Sachverständigen über die Trag- und Betriebssicherheit einzuholen, obwohl dahin gehend eine Auflage der MA 36 bestand. Das habe dazu geführt, dass die Schnitzelgrube mit erheblichen baulichen Mängeln betrieben wurde, was nach Ansicht der Anklagebehörde kausal für den Unfall war.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. "Es tut mir extrem leid, dass das passiert ist. Es tut mir furchtbar leid, ich habe selbst zwei Kinder", betonte er. Er habe sich aber nichts vorzuwerfen: "Wo aktive Bewegung da ist, können Unfälle passieren."

Anlage war vom TÜV geprüft - dennoch mangelhaft?

Der Mann betonte, er habe davon ausgehen können, dass die Anlage in Ordnung war. Diese sei nämlich vom TÜV geprüft gewesen. Die erforderliche Eignungsfeststellung sei in Bearbeitung gewesen. Die behördliche Abnahme habe nur mehr deshalb gefehlt, "weil wir viel an der Lüftungsanlage herumgetan haben". Speziell die Schnitzelgrube habe einwandfrei funktioniert und sei täglich überprüft worden: "Wir haben viel auf Sicherheit geschaut."

Zwei von der Justiz bestellte Sachverständige sollten die Unglücksursache klären. Die beiden kamen aber zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen und lieferten sich in der Verhandlung ein Scharmützel, das selbst langjährige Prozessbeobachter bei einander widerstreitenden Sachverständigen noch nicht erlebt hatten.

Gutachter in massivem Konflikt bei Prozess in Wien

"Ihr Gutachten ist schlicht falsch. Was Sie sagen, ist technisch und physikalisch nicht möglich", richtete der eine dem anderen aus, während sich jener unter anderem auf Selbstversuche von einem Sprungturm ins Wasser, Youtube-Recherchen zu Sprungunfällen und seine sportwissenschaftliche Erfahrung berief.

Zur Klärung dieser Differenzen wurde schließlich zwecks Einholung eines Obergutachtens vertagt. Beim nächsten Termin soll auch der verunglückte junge Mann als Zeuge aussagen.

(APA/Red)

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