Die Untersagung einer Demonstration bei der Wiener Hofburg, wo am Freitag der Ball des Wiener Korporationsrings stattfindet, hat am Donnerstag weiterhin für Kritik gesorgt. Die Wiener Grünen kündigten unterdessen an, zeitgleich eine Lesung gegen “rechtsextremen Stumpfsinn” zu veranstalten. Die Polizei verhängte umfangreiche Platzverbote bei der Hofburg und wird bei strategischen Punkten präsent sein, erklärte Sprecher Roman Hahslinger gegenüber der APA.
Die Klubobfrau der Grünen Wien, Maria Vassilakou, ruft für Freitag zu einer Lesung um 19.30 Uhr am Helmut-Zilk-Platz bei der Albertina auf: “Dass die Republik Österreich für eine solche Veranstaltung ein offizielles Gebäude zur Verfügung stellt, ist unwürdig. Wir fordern mit der Lesung die Absage des Balls in der Hofburg”, erklärte sie in einer Aussendung. An der Lesung sollen prominente Gäste aus Kunst und Kultur teilnehmen.
Diese Standkundgebung sowie ein “Straßenfest” des NoWKR-Bündnisses im Sigmund Freud Park bei der Votivkirche wurden genehmigt, hieß es in einer Aussendung der Polizei. Eine ausgehend vom Westbahnhof angekündigte und untersagte Gegendemo werde man “nicht von Haus aus” auflösen. Nur bei Übertretungen will man einschreiten. Eine von der Behörde als Alternative angebotene Standkundgebung in der Nähe des Westbahnhofs sei vom Versammlungsleiter abgelehnt worden.
Die Veranstalter des Protestes zeigten sich von der Untersagung “wenig beeindruckt” und rufen nichtsdestotrotz auf, sich an der Demo zu beteiligen. Maxi Härter, Sprecherin von NoWKR, erklärte: “Durch die Untersagung gibt es für uns nur einen Grund mehr auf die Straße zu gehen. Unser Protest richtet sich jetzt sowohl gegen rechte bis rechtsextreme Burschenschafter, als auch gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus hierzulande.”
Grüne Nationalratsabgeordnete riefen ebenfalls auf, sich um 17.00 Uhr am Christian-Broda Platz beim Westbahnhof zu einer Auftaktkundgebung zu treffen. Die Demonstration führe dann über die Mariahilfer Straße, Museumsplatz und Museumsstraße, die Auerspergstraße, die Landesgerichtsstraße und die Universitätsstraße zum Sigmund Freud Park. Die “Bannmeile” um das Parlament, wo am Freitag eine Nationalratssitzung stattfindet, werde nicht berührt, hieß es in einer Aussendung.
Ins Visier der GRAS ist zuletzt auch die Tanzschule von Thomas Schäfer-Elmayer geraten, da sich diese um die Choreographie der Balleröffnung kümmert: “Für Elmayer scheinen rechtsextreme Veranstalter und Gäste kein Grund zu sein, die Ausrichtung einer Balleröffnung und Tanzeinlagen abzulehnen.” Der Ballausschuss des Wiener Korporationsrings verurteilte dies, zumal es bei Elmayers Tanzschule auch “Vandalenakte” gegeben habe. Der Tanzschulleiter bestätigte gegenüber der APA eine “Sprayerei”. Den Ball werde er selbst nicht besuchen.
Die Verordnung der Bundespolizeidirektion Wien im Wortlaut:
Verordnung der Bundespolizeidirektion Wien vom 29.01.2010
Aufgrund § 36 Abs. 1 des SPG, BGBl. Nr. 566/1991, wird verordnet:
§ 1. Aufgrund zu befürchtender Ausschreitungen anlässlich des Balles des Wiener Korporationsringes in der Hofburg am 29.01.2010 ist anzunehmen, dass eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen und für Eigentum im großen Ausmaß in dem aus beiliegendem Ausschnitt aus dem Bezirksplan für den 1. Wiener Gemeindebezirk mit roter Farbe gekennzeichneten und auch zum Teil mit Tretgittern gesicherten Bereich entstehen wird. Dieser Plan ist Bestandteil dieser Verordnung. Der im Plan gekennzeichnete Bereich wird im Folgenden genau bezeichnet:
Äußeres Burgtor
Einfriedung Burgring bis Eingang Heldenplatz – Böhmstraße
Einfriedung Volksgarten bis Ecke Volksgartennische
Einfriedung der Volksgartennische bis Einfriedung Volksgarten
Einfriedung Volksgarten bis auf Höhe der Haustrennlinie Löwelstraße 8/Löwelstraße 10
Querung der Löwelstraße zur Haustrennlinie Löwelstraße 8/Löwelstraße 10
Hausfront Löwelstraße Onr. 8 und 6
Hausfront Metastasiogasse ONr 2 4
Hausfront Minoritenplatz ONr. 3 und 4 bis auf Höhe der Hausecke Minoritenplatz 5/Abraham a Sancta Claragasse 2
Rechtwinkelige Querung der Abraham a Sancta Clara Gasse von Hausfront ONr. 4 zur Hausecke Minoritenplatz 5/Abraham a Sancta Claragasse 2
Hausfront Minoritenplatz ONr 5
Querung der Petrarcagasse in gedachter Verlängerung der Hausfront Minoritenplatz 5 zur Hausfront Petrarcagasse ONr. 6
Hausfront Petrarcagasse ONr. 6 bis Hausecke Petrarcagasse 6/Landhausgasse 2
Hausfront Landhausgasse Onr. 4 und 2
Querung der Landhausgasse zur Hausecke Landhausgasse 1 /Herrengasse
Hausfront der Landhausgasse Onr 1.
Hausfront Minoritenplatz ONr. 7A und 7
Hausfront Leopold Figl-Gasse Onr. 6
Querung der Leopold Figl-Gasse zur Hausecke Leopold Figl-Gasse Onr 7/Herrengasse
Hausfront Leopold Figl-Gasse Onr. 7
Hausfront Minoritenplatz ONr. 8 und 9
Hausfront des BM.I im Zuge der Bruno Kreisky-Gasse
Hausfront Schauflergasse ONr. 8 2
Querung der Schauflergasse von Hausecke Onr. 2 nach Hausfront der Hofburg
Hausfront der Hofburg auf dem Michaelerplatz bis Begrenzung der Michaelerkuppel auf Seite der spanischen Hofreitschule
Begrenzung der Michaelerkuppel auf Seite der spanischen Hofreitschule
Gebäudefront des Schweizertraktes auf Seite Platz in der Burg
Bereich des Schweizerhofes
Bereich der Durchgangs vom Schweizerhof zum Kapellenhof
Begrenzung des Inneren Burgtors Richtung Burggarten (sog. Ladenstraße)
Gebäudefront Alte Hofburg -Neue Hofburg – Österreichisches Museum für Völkerkunde
gedachte Verlängerung bis Einfriedung Burgring
Einfriedung Burgring bis Äußeres Burgtor
§ 2. Das Betreten des im § 1 bezeichneten Ortes ohne Berechtigung und der Aufenthalt in ihm wird daher am 29.01.2010, ab 17.00 Uhr verboten.
§ 3. Berechtigt im Sinne des § 2 sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Angehörige des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des österreichischen Bundesheeres, andere Bedienstete des Magistrates der Stadt Wien, Anrainer, Personen, die mit dem Stiftungsfest entweder als Gäste oder sonst in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen, sowie akkreditierte Medienvertreter und sonstige Zutrittsberechtigte.
§ 4. Die Nichtbefolgung des Verbotes nach § 1 stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1, Zif. 1 SPG dar und wird mit Geldstrafe bis zu 360,- im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, bestraft.
§ 5. Diese Verordnung tritt am 29.01.2010, um 17.00 Uhr in Kraft.
Der Polizeipräsident
Dr. PÜRSTL e.h.