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Freispruch nach einem halben Jahr U-Haft

Ein 53-jähriger Mann, der wegen Brandstiftung in der Wohnung seiner Ex-Freundin angeklagt war, wurde am Montag wegen Mangel an Beweisen frei gesprochen.

Am 27. Juli 2003 brannte eine Wohnung in einem Gemeindebau in Wien-Simmering aus. Die Besitzerin war zwar außer Haus, doch ihr Zwergschnauzer kam in den Flammen ums Leben. Die Hausanlage wurde im Zuge der Brandbekämpfung evakuiert, vier Personen landeten mit einer Rauchgasvergiftung vorübergehend im Spital. Heute, Montag, musste sich der Ex-Freund der Frau wegen Brandstiftung im Wiener Landesgericht verantworten – und wurde dort mangels an Beweisen freigesprochen.

Knapp ein halbes Jahr verbrachte der 53-jährige Mann in U-Haft. Die Anklage legte ihm zur Last, es wäre ihm um Rache an der 44 Jahre alten Frau gegangen, weil die Lebensgemeinschaft in die Brüche ging. Schließlich habe er im Vorfeld angekündigt, er werde ihr die Wohnung „abfackeln“.

Kurz vor dem Brand bei der Wohnung gewesen

Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf Zeugen, die den Mann knapp vor dem Ausbruch des Feuers – die Feuerwehr wurde um 21.48 Uhr verständigt, die Flammen konnten rasch erstickt werden, die genaue Brandursache ließ sich nicht eruieren – vor ihrer Wohnung gesehen hatten. Dieser stritt das gar nicht ab: Er wohnt auf der gegenüberliegenden Stiege und habe nach seinen bei seiner Ex-Freundin verbliebenen Bastelsachen sehen wollen. Auf sein Läuten hin habe aber keiner geöffnet, so sei er unverrichteter Dinge wieder abgezogen.

Den Hund “hab ich sehr gerne gehabt”

„Ich hätt’ auch keinen Grund gehabt, das zu machen“, beteuerte der Angeklagte. Schließlich habe ja er die Beziehung beendet, als er eine andere Frau kennen lernte. Und den zu Tode gekommenen Hund habe er geliebt: „Ich hab’ ihm drei Mal im Jahre die Haare geschnitten! Ich hab’ ihn sehr gern gehabt!“ Niemals hätte er es in Kauf genommen, dem Tier Schaden zuzufügen.

Vor allem aber besaß der 53-Jährige keinen Wohnungsschlüssel mehr. Die theoretische Möglichkeit, dass er sich vorher ein Duplikat beschafft hatte, um in die Räumlichkeiten einzudringen, war deswegen unwahrscheinlich, weil ein weiterer Sachverständiger fest stellte, dass dies mit der so genannten Laserabtast-Methode geschehen hätte müssen, wie sie nur wenige Schlüsseldienste verwenden. „Am Schloß fanden sich keine Spuren eines schlüsselfremden Gegenstandes“, hieß es in seinem Gutachten.

“Wir wissen nicht mehr wie vorher”

„Im Grunde wissen wir nach dem Verfahren nicht mehr wie vorher“, bemerkte Richter Georg Olschak am Ende. Der Schöffensenat fällte daher einen Freispruch im Zweifel, die behauptete Täterschaft lasse sich nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit nachweisen. Der Angeklagte wurde unverzüglich auf freien Fuß gesetzt.

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab dazu vorerst keine Erklärung ab. Der Verteidiger will in jedem Fall für seinen Mandanten eine Haftentschädigung erwirken.

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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