Freispruch nach Prozess um angebliche sexuelle Misshandlung
Am Ende der Verhandlung wurde der Angeklagte freigesprochen – “im Zweifel”, wie Richter Norbert Gerstberger betonte. “Wir sind beileibe nicht überzeugt, dass Sie unschuldig sind“, hielt der Vorsitzende fest. Doch gebe es “keine eindeutigen Belege für die inkriminierte Tat, so dass wir nicht mit gutem Gewissen sagen können, dass Sie es waren“. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
18-jähriger Angeklagter hat schon vier Vorstrafen
Der 18-Jährige, der trotz seines jugendlichen Alters bereits vier Vorstrafen auf dem Kerbholz hat – darunter wegen schwerer Körperverletzung und schweren Raubes -, hatte die Anzeige als “Racheakt” seines früheren Zellengenossen bezeichnet. Er habe sich über diesen beschwert, “weil er unsauber war und die Zelle nie aufgeräumt hat.” Sein Mithäftling sei daraufhin verlegt worden: “Die anderen haben es auch nicht ausgehalten mit ihm.”
Bei angeblich misshandelten Opfer wurden nur blaue Flecken gefunden
Das angebliche Opfer hatte erst mehrere Wochen nach dem inkriminierten Übergriff einer Sozialarbeiterin davon berichtet. Diese verständigte die Anstaltsleitung, die daraufhin Anzeige erstattete. Ein Arzt, der den angeblich misshandelten Burschen untersuchte, stellte zwar blaue Flecken, aber keinerlei Verletzungen im Genital- bzw. Analbereich fest. Auch die für die betreffende Zelle zuständige Justizwachebeamtin konnte dem Gericht über keine Wahrnehmungen berichten, die auf einen gewalttätigen Übergriff hingedeutet hätten. (APA/Redaktion)