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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

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Der Prozess um eine angebliche Vergewaltigung im Flüchtlingslager Traiskirchen endete mit einem Freispruch. Angeklagt war ein ehemaliger Wachbediensteter. Laut Richterin ist der "Anklagevorwurf nicht zweifelsfrei sicher"

Mit einem Freispruch endete am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um eine angebliche Vergewaltigung im Flüchtlingslager Traiskirchen im Jänner 2004. Der Angeklagte – ein ehemaliger Wachbediensteter – war von einer 36-jährigen Asylwerberin beschuldigt worden.

Während die Frau aus Kamerun angab, von dem 47-Jährigen in ein Zimmer gelockt und dort vergewaltigt worden zu sein, beteuerte dieser seine Unschuld. Der frühere Wachbedienstete gab an, dass die sexuellen Handlungen in einem von ihm vorher versperrten Raum mit dem Einverständnis der Asylwerberin stattgefunden hätten. Die beiden Personen waren zuvor mehrere Male in einem Cafehaus in Traiskirchen beobachtet worden, als sie sich geküsst hatten. Die 36-Jährige stritt dies jedoch ab.

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