Er hatte Einspruch erhoben, weil das als Beweismittel dienende Tonband bei seiner Verhandlung im Oktober 2008 manipuliert gewesen sein soll. Das Urteil vom Freitag war vorerst nicht rechtskräftig. Wilhelm hatte ein eigenes, neues Gutachten dem Gericht präsentiert.
Auf dem bei früheren Verhandlungen vorgespielten Tonbandmitschnitt hatte das entscheidende Wörtchen “das” vor “Schwein” beziehungsweise “Schweigen” gefehlt. Nach seiner nicht rechtskräftigen Verurteilung wegen übler Nachrede zum Nachteil von Van Staa zu einer Geldstrafe von 980 Euro hatte Wilhelm Einspruch erhoben. Ermittlungen gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der Beweismittelfälschung wurden vonseiten der Staatsanwaltschaft Feldkirch durchgeführt, Mitte Juni 2009 eingestellt.
Stein des Anstoßes war und ist eine Rede Van Staas vor Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins im September 2007. Darin soll dieser den damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer als Schwein bezeichnet haben. Van Staa bestritt dies stets und erklärte, er habe lediglich “Schweigen” gesagt. Wilhelm, vehementer Kritiker der Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag), veröffentlichte einen MP3-Mitschnitt dieser Ansprache im Internet, was ihm einen Prozess wegen übler Nachrede einbrachte.