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Freispruch im Prozess gegen Wiener Kindergarten-Betreiber Hassan Mousa

Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Mit einem Freispruch endete am 10. Mai das Strafverfahren gegen den Wiener Kindergarten-Betreiber Hassan Mousa und andere Angeklagte wegen angeblichem Fördermissbrauch, schwerem gewerbsmäßigem Betrug, Untreue und Kridadelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kindergartenvereins. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Oberstaatsanwältin führte in ihrem Plädoyer aus, weshalb das Verfahren ergeben hat, dass Herr Mousa nicht nur die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen hat, sondern, dass er auch mit seinem Privatvermögen in das Bildungsprojekt investiert hatte. Es wurde von der Staatsanwaltschaft auch ins Treffen geführt, dass politische Motive hinter den Anzeigen und der medialen Berichterstattung offenkundig waren.

Bereits vor dem Freispruch am 10.05.2023 hatte die Stadt Wien, welche seit Beginn der Hauptverhandlung dem Verfahren als Geschädigte und Privatbeteiligte angeschlossen war, erklärt, dass sie nach erneuter, eingehender Prüfung der vorliegenden Unterlagen nun feststellen konnte, dass ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Verein und Herrn Mousa keinerlei Schaden entstanden ist. Aus diesem Grund zog die Stadt Wien bereits Ende März 2023 ihren Privatbeteiligtenanschluss mit der entsprechenden Erklärung zurück.

Das Strafverfahren begann im April 2016. Die Stadt Wien kündigte umgehend die Fördervereinbarung fristlos, was den sofortigen Konkurs des Vereins und die Schließung sämtlicher Kindergartengruppen zur Folge hatte. Auch die im selben Haus betriebene Schule musste geschlossen werden.

(Red)

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