Freispruch für Street-Art-Künstler am Wiener Landesgericht

Der angeklagte Street-Art-Künstler ist in der Graffiti-Szene bekannt und hat bereits mehrere Kunstwerke an freigegebenen Mauern und Wänden in der Bundeshauptstadt hinterlassen. Zusätzlich hat er auch bereits besprühte Objekte übermalt.
Wiener Richter sah keinen Schaden durch Street-Art-Künstler
Die Verteidigerin Anita Schattner präsentierte dem Richter Fotos der betreffenden Bilder als Beweis. Eine Wand am Donaukanal wurde mit einem Krokodil und grünen Augen verziert, und eine Trafo-Hütte an der Freda Meissner-Promenade erhielt einen comicartigen riesigen Katzenkopf. Die Wiener Netze hatten ursprünglich einen Schaden von 15.000 Euro geltend gemacht, jedoch stellte der Richter fest, dass das Kunstwerk besser aussah als zuvor. Kurz vor der Verhandlung zog die Privatbeteiligten-Anschlussklage der Wiener Netze zurück. Insgesamt wurden vier Werke angeklagt, wobei der Gesamtschaden mehr als 30.000 Euro betrug.
Street-Art-Künstler nach Freispruch am Wiener Landesgericht erleichtert
Die Asfinag, die für eine besprühte Brücke eine finanzielle Wiedergutmachung von mindestens 5.000 Euro forderte, schickte keinen Vertreter zur Verhandlung, sodass das Gericht nicht klar war, worin der behauptete Schaden bestand. Neben den Wiener Netzen haben auch zwei weitere Einrichtungen ihre Forderungen nicht aufrechterhalten oder sich dazu nicht geäußert, was zu einem Freispruch führte. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Nach der Verhandlung umarmte der 33-Jährige vor Erleichterung seine Rechtsvertreterin. Er gestand ihr, dass vor allem die missbilligende Reaktion seiner strengen Mutter ihn am meisten belastet hätte, wenn er schuldig gesprochen worden wäre.
(APA/Red)