Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen, mehreren Unternehmern Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Nichtigkeitsbeschwerde kommt
Die Anklagebehörde wird gegen die Freisprüche für Chorherr und die Mitangeklagten - darunter Investor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler - Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Das teilte man nach der Urteilsverkündung mit.
Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Michael Tolstiuk, begründete die Freisprüche damit, dass kein "Missbrauch in irgendeiner Form" festgestellt werden konnte. Chorherr habe seine Befugnisse nicht missbraucht. Und, so hob der Senatsvorsitzende hervor, es seien zwar Gelder geflossen, aber eben an den Verein "s2arch". Dieser habe die Mittel an das Projekt Ithuba weitergeleitet. Chorherrs Tätigkeit in dem Verein sei "fast gegen null" gegangen.
Keine Hinweise auf kriminelle Handlungen
Hinweise auf kriminelle Handlungen habe es jedenfalls nicht gegeben. Für die Unternehmen sei die Spendentätigkeit im Vordergrund gestanden. Ein Zusammenhang mit Widmungen sei nicht zu erkennen.
Chorherr war bis 2019 Planungssprecher der grünen Rathaus-Fraktion in Wien. Dem früheren Mandatar war vorgeworfen worden, von mitangeklagten namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm initiierten gemeinnützigen Verein gefordert bzw. angenommen zu haben. Dieser unterstützt Kinder- bzw. Schulprojekte in Afrika. Die Spender sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.
Der Prozess hatte zehn Verhandlungstage in Anspruch genommen. Die Verfahren gegen mitangeklagte Verbände wurden vorerst ausgeschieden, nach der Verkündung der Freisprüche aber wieder aufgenommen. Das heißt, dass es heute auch noch eine weitere Entscheidung geben wird.
"Wir gehen jetzt feiern!"
"Erleichtert und froh" zeigte sich Chorherr nach dem Freispruch. Für ein umfassendes Statement sei er emotional zu aufgewühlt, sagte er beim Verlassen des Gerichtssaals. Nur so viel: "Wir freuen uns sehr und gehen jetzt feiern. Hawidere!" Etwas ausführlicher äußerte sich Soravia. "Wir haben ein faires und korrektes Verfahren erlebt, in der die erhobenen Vorwürfe sachlich aufgeklärt werden konnten. Deshalb hat das Gericht heute auch unsere Rechtsansicht bestätigt", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.
(APA)