AA

Freispruch für Professor im "Schokopistolen"-Prozess

Am Amtsgericht Lindau wurde der Prozess um Peter Grottian von der Presse mit Spannung erwartet.
Am Amtsgericht Lindau wurde der Prozess um Peter Grottian von der Presse mit Spannung erwartet. ©Heyer
Lindau - Straftat war für Staatsanwaltschaft nach Verhandlung nicht mehr erwiesen.

Mit einem Paukenschlag endete die Verhandlung um Politikwissenschaftler Peter Grottian am Mittwochnachmittag im Amtsgericht Lindau. Das Urteil: Freispruch – mit Applaus. Die rund 30 Zuhörer verliehen ihrer Zustimmung auf diese Weise Ausdruck.

Aufruf zum Rechtsbruch

Der Attac-Aktivist soll im Juni 2010 in Lindau bei einem Vortrag über die Finanzkrise die Zuhörer aufgefordert haben, „mit Schokoladenpistolen und ohne Maskierung“ eine Filiale der Deutschen Bank in Friedrichshafen „heimzusuchen“ und sich anschließend von der Polizei hinaustragen zu lassen. Damit soll der 69-Jährige während der Versammlung zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen haben. Für die Staatsanwaltschaft Kempten ein öffentlicher Ausruf zum Hausfriedensbruch.

Kein Appell an Zuhörer

Nach der Einvernahme der Zeugen revidierte der Staatsanwalt diese Position. Schließlich hätten die Äußerungen des Berliner Professors für die Zuhörer nicht den Charakter eines Appells vorweisen können. Auch diese Entscheidung honorierten die Zuhörer mit kurz aufflackerndem Applaus. Der Richter des Amtsgerichts sprach Peter Grottian frei. Seine Unschuld konnte gleichwohl nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Der Professor quittierte diese Entscheidung mit einem flüchtigen Lächeln. Schließlich hätte er bei seinem Vortrag nicht zu einer Straftat aufgerufen, vielmehr wollte er zu Diskussionen anregen. „Es ging und geht mir um den zivilen Ungehorsam. Er ist das Salz in der Suppe der Demokratie und überzeugt durch den Mut, auch einmal nein zu sagen“, verteidigt der Attac-Aktivist seine inhaltlichen Ausführungen seiner Rede im Juni 2010.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Freispruch für Professor im "Schokopistolen"-Prozess
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen