Freispruch für "ZiB 2"-Moderator Armin Wolf
Armin Wolf hatte am 1. Oktober in der “ZiB 2” den mittlerweile zum Dritten Nationalratspräsidenten gewählten Martin Graf (F) als Interviewpartner zu Gast. Unter anderem richtete er folgende Frage an ihn: “Bezweifeln Sie so wie Ihr langjähriger Parteikollege Gudenus, dass in Gaskammern Millionen Juden vernichtet worden sind?”
Das veranlasste Gudenus zu einer Privatanklage, da er sich durch diesen Satz in seiner Ehre herabgesetzt fühlte. Wolf bot den Wahrheitsbeweis an und wunderte sich nun im Grauen Haus im Hinblick auf die rechtskräftige Verurteilung des Ex-Bundesrats, dass überhaupt verhandelt wurde. Er halte die Klage für Zeitverschwendung, gab er sinngemäß zu verstehen. Sein Anwalt Alfred Noll nannte Gudenus einen “notorischen Zweifler an NS-Verbrechen”.
Nach kurzer Verhandlung wies Richterin Birgit Schneider die Klage mit Blickrichtung auf das Strafregister des Klägers als unbegründet ab. Gegen diese Entscheidung meldete dessen Rechtsbeistand Adrian Hollaender volle Berufung an, weshalb Wolfs Freispruch formal noch nicht rechtskräftig ist.