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Freispruch für Stalker

Wegen Stalking und gefährlicher Drohung hatte sich ein 47-jähriger Wiener am Montag im Straflandesgericht zu verantworten.

Er hatte im Oktober versucht, seine Ehefrau mittels „Telefonterror“ zurück zu gewinnen. Bis zu 70 Mal pro Tag rief er sie an oder schickte ihr auf ihr Handy über SMS Liebesschwüre. Weil das offensichtlich nichts nützte – die Scheidungsverhandlung findet Ende Jänner statt -, drohte er ihr schließlich telefonisch mit dem Umbringen.

Der Teilzeit-Taxler hatte die um zwölf Jahre jüngere Frau über eine gemeinsame Bekannte kennen gelernt. Sechs Monate später heirateten die beiden, weitere drei Monate später kam sie drauf, dass er doch nicht der Richtige war. „Wenn er nüchtern ist, sagt er schöne Sachen. Aber wenn er besoffen ist, ist das anders“, berichtete die 35-Jährige Richterin Claudia Bandion-Ortner. Leider trinke er halt meistens zu viel.

„Vorher hat sie mir die große Liebe vorgespielt. Nachher war alles anders. Ich glaub, dass sie einen anderen hat“, jammerte der Noch-Ehemann. Er gab zu, sie „ein paar Mal“ angerufen zu haben, nachdem sie ins Frauenhaus gezogen war: „Aber sie hat fast nie abgehoben!“ Deshalb versuchte er, sie über ihre Schwester, gemeinsame Bekannte und Verwandte zu erreichen: „Ich bin sieben Jahre allein gewesen und ich wollte an und für sich mit ihr zusammen sein!“

Weil die Frau in der Verhandlung ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung zurück zog, kam der Staatsanwältin die rechtliche Grundlage für das angeklagte Stalking abhanden. Von der gefährlichen Drohung wurde der Mann freigesprochen, weil die Richterin diese als „milieubedingte Unmutsäußerung“ einstufte. Sie empfahl dem 47-Jährigen am Ende der Verhandlung dringend, vom Alkohol abzulassen:
„Trinken Sie weniger! Das rieche ich bis daher!“

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