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Freisprüche nach Oralsex beim Flaschendrehen

Im Wiener Straflandesgericht sind zwei 16-Jährige im letzten Moment einer mehrmonatigen Haftstrafe entgangen, deren Basis aus heutiger Sicht ein Fehlurteil gewesen wäre. Der Verdacht: Die Schüler hätten im Juni 2008 ein 17 Jahre altes Mädchen vergewaltigt.

Im zweiten Rechtsgang stellte Richterin Beate Matschnig am Montag allerdings klipp und klar fest: “Es gibt kein Gewaltelement in dieser Geschichte. Für die Burschen war nicht erkennbar, dass sie das nicht will.”

Die Freisprüche sind bereits rechtskräftig. Der Staatsanwalt meldete umgehend Rechtsmittelverzicht an, nachdem er zuvor sein Unverständnis darüber angedeutet hatte, dass in diesem Fall überhaupt Anklage erhoben worden war.

Die Jugendlichen hatten am 8. Juni 2008 in einer Straßenbahn zwei ältere Mädchen kennengelernt, die sie spontan auf eine Party bei einem Freund einluden. Die Mädchen willigten ein. In der Wohnung in Wien-Favoriten wurde zunächst geplaudert und in Maßen Alkohol getrunken. Dann schlug ein Bursche vor, Flaschendrehen zu spielen.

Eines der Mädchen wollte nach einer Weile auf die “Hardcore-Variante” umsteigen, wie sie es nannte. Der- oder diejenige, auf den bzw. die die Flasche zeigte, musste mit einem anderen Mitspieler küssen bzw. “rummachen”.

Das führte dazu, dass die 17-Jährige sich am Ende mit einem der damals 15-Jährigen in ein Schlafzimmer zurück zog, wo es zu Oralsex kam. “Das Spiel ist so gelaufen. Ihre Bedingung war, dass sie sich aussuchen kann, mit wem sie das macht. Ich hab’ sie nicht dazu gezwungen. Ich weiß nicht, warum sie das gemacht hat”, erklärte der Maturaschüler dazu nun dem Schöffensenat.

Im Anschluss traf es auch noch den kleineren Freund des Burschen, der damit gar keine Freude hatte. “Es war mein erstes Mal. Ich bin schüchtern. Ich war total nervös. Meine Hände haben gezittert”, stotterte der blasse 16-Jährige auf der Anklagebank.

Dessen ungeachtet wurden die beiden Burschen Monate nach dem Abend angezeigt, nachdem die 17-Jährige einen Nervenzusammenbruch erlitten und ihrer Mutter die angebliche “Vergewaltigung” gebeichtet hatte. Es kam zu einer ersten Gerichtsverhandlung, die mit Schuldsprüchen wegen Vergewaltigung zu Ende ging: Je drei Monate sollten die unbescholtenen Jugendlichen ins Gefängnis, zusätzlich wurden Bewährungsstrafen von je einem Jahr verhängt.

Dagegen legten die Verteidiger Christine Wolf und Rudolf Mayer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Ersturteil wegen Feststellungsmängeln auf und ordnete eine Neudurchführung an, in der nun glatte Freisprüche erfolgten.

Die Darstellung der 17-Jährigen zu dem Geschehen blieb der Öffentlichkeit verborgen. Diese wurde während ihrer Aussage von der Verhandlung ausgeschlossen. Ihre damalige Begleiterin hatte zuvor deponiert, der Abend sei “lustig” gewesen und ihre Freundin wäre “nicht richtig vergewaltigt worden”.

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