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Freiheitsentziehung: Strengere Strafen

Das Justizministerium plant strengere Strafen für drastische Fälle von Freiheitsentziehung. Der Strafrahmen des Paragrafen 99 Strafgesetzbuch (StGB) soll angehoben werden.

„Wir haben bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Lücke zwischen erpresserischer Entführung und bloßer Freiheitsentziehung schließen soll“, berichtete Christoph Pöchinger, der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger (B), am Dienstag der APA.

Wäre Wolfgang Priklopil, der Entführer von Natascha Kampusch, nach deren Flucht nicht freiwillig aus dem Leben geschieden, hätten ihn im Fall eines Strafprozesses und einer Verurteilung aus heutiger Sicht höchstens zehn Jahre Haft erwartet. Da er keine Lösegeldforderungen gestellt, sondern offensichtlich von Anfang an geplant hatte, Natascha Kampusch auf unbestimmte Zeit bei sich zu behalten, wäre das Delikt erpresserische Entführung (Paragraf 102 StGB) in seinem Fall nicht in Frage gekommen.

Der Paragraf 99 StGB sieht in der aktuellen Fassung grundsätzlich einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft vor, die sich auf maximal zehn Jahre erhöhen, sofern der Täter die Freiheitsentziehung länger als einen Monat aufrecht erhält bzw. sie auf solche Weise begeht, dass sie dem Festgehaltenen besondere Qualen bereitet oder für diesen mit besonders schweren Nachteilen verbunden ist.

Für das Justizministerium steht fest, dass der Gesetzgeber bei diesen Bestimmungen „nicht an derart außerordentliche Fälle von Freiheitsentziehung wie im Fall Natascha Kampusch gedacht hat“, sagte Pöchinger. Vorwerfbar sei das nicht, zumal es derart krasse Formen der Kriminalität hier zu Lande bisher nicht gegeben habe.

Das Ministerium arbeitet daher daran, den im Paragraf 99 StGB vorgesehenen Strafrahmen zu modifizieren. Wie Pöchinger avisierte, soll er in besonders schweren Fällen auf zehn bis 20 Jahre erhöht werden.

Darüber erfreut zeigte sich BZÖ-Obmann Peter Westenthaler per Presseaussendung: „Seit Wochen fordern wir eine massive Verschärfung des Strafrahmens bei Missbrauch und Entführung. Ich bin sehr froh, dass nun seitens des Justizministeriums weitere Verschärfungen angedacht werden.“

Im selben Atemzug erneuerte Westenthaler seiner Forderung nach lebenslangen Haftstrafen bei Kindesmissbrauch, die „das Gebot der Stunde“ seien. Zudem sei „eine lebenslange Kontrolle bereits Verurteilter unbedingt notwendig.“ Der BZÖ-Chef trat in diesem Zusammenhang neuerlich für eine öffentliche Straftäterdatenbank „im Bereich der Kindesmissbrauchsdelikte“ ein.

Ähnliche Forderungen hatte zuletzt FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache artikuliert, der Gastinger in einer Presseaussendung „völliges Versagen“ vorgeworfen hatte. Diese betreibe „statt dem Opferschutz Steckenpferde wie Luxushäf’n, Sex im Gefängnis oder die Einführung der Home-Ehe“. Strache verlangte in schweren Fällen von Kindesmissbrauch lebenslange Haftstrafen, ebenso sei „bei Kinderschändern in Zukunft auch die chemische Kastration anzuwenden“.

Im Justizministerium war man bemüht, Ruhe zu bewahren. „Das bestehende Gesetzesgefüge muss stimmig bleiben“, stellte Pöchinger fest.

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