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Freiheitliche wittern Skandal

Die Wiener Freiheitlichen haben die umstrittene Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen mutmaßlichen Kriminellen zum Thema im Landtag gemacht. Nach Ansicht der FPÖ soll ein Mitarbeiter des Bürgermeisterbüros interveniert haben.

Er wollte, dass der gebürtige Russe Konstantin M. die österreichische Staatsbürgerschaft erhält. Bürgermeister Michael Häupl (S) stellte sich bei der Beantwortung einer entsprechenden FP-„Dringlichen“ hinter den Rathaus-Beamten.

„Nach all meinem Wissensstand mag er übereifrig gehandelt haben, aber nicht unredlich“, sagte Häupl. Sanktionen gegen den Beamten könnten darum „aus heutiger Sicht“ nicht gerechtfertigt werden. Noch wird aber ermittelt: Das Kontrollamt wurde eingeschaltet, auch die Staatsanwaltschaft prüft – nämlich ob eine verbotene Geschenkannahme stattgefunden hat.

Denn laut FP-Chef Heinz-Christian Strache war der Beamte auch privat mit Konstantin M. befreundet. Dieser soll dem Rathaus-Mitarbeiter unter anderem eine Uhr im Wert von 2.000 Euro geschenkt haben. Laut Häupl bestreitet der angebliche Empfänger aber den Erhalt dieses Präsents. „Ich glaube meinem Mitarbeiter eher als einem möglicherweise Kriminellen“, sagte der Wiener Bürgermeister.

Der erste Kontakt zwischen Konstantin M. und der Stadt Wien fand demnach in den 1990er Jahren statt. Damals organisierte der Mann Hilfstransporte nach Moskau. Im Jahr 2001 soll der Rathaus-Beamte dann versucht haben, das Staatsbürgerschafts-Verfahren zu beschleunigen – letztendlich mit Erfolg. Und das, obwohl eine in solchen Fällen übliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nicht vorgelegen sei.

Laut Strache wäre dies auch nur schwer möglich gewesen: Konstantin M. steht demnach im Verdacht, für den „größten Steuerbetrug der 2. Republik“ verantwortlich zu sein. Mutmaßlicher Schaden: Mehr als 100 Mio. Euro. Ausgerechnet für einen solchen Mann habe es „hochbedenkliche Interventionen“ gegeben, kritisierte Strache.

Wie Häupl betonte, ist das Staatsbürgerschafts-Verfahren inzwischen neu aufgerollt worden. Denn es bestehe der „begründete Verdacht“, dass vom Antragssteller möglicherweise gefälschte Dokumente vorgelegt wurden.

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