Die Entscheidung treffen am Donnerstag die Landeswahlbehörden. Die fünf Behörden, die zu Mittag schon beraten hatten, folgten alle dem Wink der Bundeswahlbehörde, dass diese Bezeichnung kein Problem darstelle.
“Die Freiheitlichen” und “Freiheitliche” nicht zu ähnlich
Zu Mittag stand fest, dass sich das BZÖ in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg freiheitlich nennen darf. Die Bezeichnungen Die Freiheitlichen – Liste Westenthaler – BZÖ und Freiheitliche Partei Österreichs wurden von diesen Wahlbehörden als nicht verwechslungsfähig erachtet. Die Hoffnung der FPÖ, dass die Landesbehörden dem BZÖ freiheitlich untersagen, erfüllt sich also wahrscheinlich nicht.
In den anderen Bundesländern wird noch im Lauf des Tages entschieden. Denn der Wahlkalender schreibt vor, dass die Landeswahlvorschläge spätestens am 31. Tag vor dem Wahltag – also heute – veröffentlicht werden müssen. Sollte ein oder mehrere andere Länder dem BZÖ die Bezeichnung Die Freiheitlichen untersagen, kann die Bundeswahlbehörde auch nachträglich korrigierend eingreifen.
Im vorhinein hat der Bund – anders als bei der Reihung – den Ländern zum Namen keine dezidierte Anweisung gegeben. Den Ländern wurde aber klar gemacht, dass die Bundesbehörde kein Problem mit der Bezeichnung Die Freiheitlichen beim BZÖ hat.
Die FPÖ protestiert dagegen vehement. Sie kündigte bereits an, alle rechtlichen Möglichkeiten ergreifen zu wollen, sollte den Orangen freiheitlich nicht untersagt werden.