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Freie Privatschulen fordern Ausnahmeregelung bei Schulabmeldungen

Eine Ausnahmeregelung bei Schulabmeldungen wird derzeit von freien Privatschulen gefordert.
Eine Ausnahmeregelung bei Schulabmeldungen wird derzeit von freien Privatschulen gefordert. ©APA/HANS PUNZ (Symbolbild)
Eine Ausnahmeregelung für die seit heuer verkürzte Frist bei Schulabmeldungen fordern die freien Privatschulen, wie z.B. Waldorf- oder Montessorischulen.

Eltern müssen ihre Kinder bis zum letzten Schultag des laufenden Schuljahrs abmelden, wenn diese im kommenden Schuljahr häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne permanentes Öffentlichkeitsrecht besuchen wollen. Bisher war dies bis zum Ende der Sommerferien möglich.

Viele freie Privatschulen nicht mit einem dauerhaften Öffentlichkeitsrecht ausgestattet

Viele freie Privatschulen sind allerdings nicht mit einem dauerhaften Öffentlichkeitsrecht ausgestattet, sondern bekommen dieses nur temporär im Lauf eines Schuljahrs und lediglich für dieses. Mit der Vorverlegung der Abmeldung könnten aber nun in den Sommermonaten keine Verträge mehr abgeschlossen und etwaige freie Plätze besetzt werden, argumentiert das "European Forum for Freedom in Education" (EFFE) in einem Offenen Brief an Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP).

Ausnahmeregelung bei Schulabmeldungen gefordert

"Mit Nachdruck" weise man darauf hin, dass die freien Schulen "pädagogische Institutionen sind, denen der häusliche Unterricht nicht gleichgesetzt werden kann". Unter anderem seien sie nach dem Privatschulgesetz errichtet worden und hätten ein Organisationsstatut bzw. einen Lehrplan eingereicht, der vom Ministerium genehmigt worden sei.

Fristverkürzung erschwere finanzielle Situation

Die Fristverkürzung erschwere daher die ohnehin schon angespannte finanzielle Situation der betroffenen Institutionen, so die EFFE. "Da sich Eltern jedoch oft sehr kurzfristig für eine Schule entscheiden, ist die Abmeldemöglichkeit bis zum Anfang des Schuljahrs für uns eine unabdingbare Notwendigkeit." Jene Schulen, die das Öffentlichkeitsrecht bereits einmal temporär erhalten haben, sollten daher Kinder zumindest bis zum Schulbeginn aufnehmen und auch während des Schuljahrs freie Plätze besetzen dürfen.

Die Frist für die Schulabmeldungen ist gesetzlich vorverlegt worden, weil die Zahl der Anmeldungen zum häuslichen Unterricht coronabedingt explodiert war. Sie läuft nun jeweils bis zum Ende des Schuljahrs - also im Osten bis 1. Juli und in den restlichen Bundesländern bis 8. Juli.

(APA/Red)

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