Für Zivilrichter Walter Dalus hatte sich die Frage gestellt, ob mit der Aussage des Wiener Rechtsanwaltes Gabriel Lansky das Maß des Akzeptablen überschritten worden sei und dieser eine Ehrverletzung begangen habe. Dalus sagte, das sei grundsätzlich Ansichtssache, in diesem Fall habe das Recht auf freie Meinungsäußerung überwogen. Für den Zeitungsleser sei ersichtlich gewesen, dass Lansky seine Meinung gesagt habe. Die geäußerte Stellungnahme stehe dem Anwalt, der einen Mandanten verteidige, zu. Eine schwerwiegende Beleidigung habe er nicht feststellen können, so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen möglich.
Der Rechtsanwalt des Salzburger Bautechnikers (47), der das Schmuckstück am 22. August 2008 vor einem Hotel in der Stadt Salzburg aufgehoben hatte, konnte zu dem Urteil noch keine inhaltliche Stellungnahme abgeben. “Es liegt mir noch nicht vor. Erst wenn ich das Urteil gelesen habe, kann ich auch sagen, ob wir dagegen berufen”, erklärte Alexander Schuberth im APA-Gespräch.
Der Bautechniker gab den Ring damals seiner Tochter “zum Spielen” und fuhr auf Urlaub. Als er schließlich aus der Zeitung von dem hochkarätigen Verlust erfuhr, ließ er das Juwel auf eine Polizeiinspektion tragen. Danach forderte er über seinen Anwalt den “rechtmäßigen Finderlohn” von 10.000 Euro ein.
Jaggers Anwalt Gabriel Lansky war hingegen der Ansicht, dem Salzburger stehe der Finderlohn nach Paragraf 390 ABGB rechtlich nicht zu, denn der Ring sei nicht unverzüglich abgegeben worden. Laut dem Rechtsanwalt des Finders hätten die “Behauptungen” Lanskys aber eine Fundunterschlagung impliziert. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte. Das Angebot der Menschenrechtsaktivistin und Ex-Frau von “Rolling Stone” Mick Jagger, dem Finder 1.000 Euro für seine Tochter auszuhändigen und die restlichen 9.000 an Amnesty International zu überweisen, lehnte der Salzburger bisher ab.